Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stand die Vorstellung des Feuerwehr-Bedarfsplans für Bergrheinfeld und Garstadt.
Bürgermeister Ulrich Werner dankte im Vorfeld den drei Verfassern dieses Plans. Tobias Mergans, Daniel Krückel und Kreisbrandmeister Ralf Weippert hatten das Feuerwehrwesen in der Gemeinde nach der Richtlinie der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg analysiert. „Die Ausstattung der örtlichen Feuerwehren ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde“, so der Bürgermeister. Zur Erfüllung dieser Aufgabe habe die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die örtlichen Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Ziel eines Feuerwehrbedarfsplans sei es, so Weippert, der Gemeinde Hinweise zu geben, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssten und ob die Hilfe in allen Gemeindeteilen eingehalten werden könne. Hierzu würden der Gemeinde planerische Grundlagen zur Verfügung gestellt, um das Gefahrenpotenzial vor Ort und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte zu erfassen. Die aktuelle Situation werde analysiert, Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen würden zu deren Umsetzung vorgeschlagen.
Zum Gefahrenpotenzial in Bergrheinfeld sagte Weippert, es gebe offene und geschlossene Bebauung, kleine Industrie- und Gewerbebetriebe, Betriebe mit gefährlichen Stoffen, eine Biogasanlage sowie Sonderbauten wie Kindergärten und Schulen. Dazu kämen zwei Staatsstraßen, zwei Autobahnen, eine Bahnlinie und die Wasserstraße Main. Die höchsten Gefährdungsstufen (Höchststufe 5) lägen in den Bereichen Technik (4), Brand (3) und Wasser (3). Im Gemeindeteil Garstadt läge so eine Stufe nur im Bereich Wasser (3).
Das Schutzziel, die Hilfsfrist von zehn Minuten (1,5 Minuten Alarmierung, fünf Minuten Ausrücken, 3,5 Minuten Anfahrt), sei in Bergrheinfeld bei allen an Straßen gelegenen Einsatzstellen planerisch zu 100, praktisch zu 90 Prozent abgedeckt. In dieser Zeit erreichbar seien auch Grafenrheinfeld, Schnackenwerth und Teile Oberndorfs. Die Feuerwehr Garstadt decke ihren Ort in dieser Frist ab. Die Anforderungen der 15- und 25-Minuten-Hilfsfrist seien durch Nachbarfeuerwehren abgedeckt.
An Ausrüstung benötige die Bergrheinfelder Wehr ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 20, ein HLF 10, ein Mehrzweckfahrzeug, eine Drehleiter, ein Feuerwehrboot sowie eine Erstausrüstung für Gefahrstoffeinsätze. Zur Drehleiter erklärte Weippert: Diese könne durch Kompensation, das heißt: durch die Drehleiter einer Nachbarwehr, ersetzt werden. Für überörtliche Hilfeleistungen sei in Bergrheinfeld ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes stationiert.
Zur Ausrüstung der FFW Garstadt sagte der Kreisbrandmeister, hier sei ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) mit Wassertank und Atemschutz erforderlich sowie ein Rettungsboot. Da die örtliche Wehr ein neues TSF besitze, sei hier eine Nachrüstung mit Atemschutz erforderlich.
Für die künftige Ausstattung der FFW Bergrheinfeld stellte Weippert eine Prioritätenliste vor. Zu beschaffen seien der Reihe nach: ein Rettungsboot (Garstadt), für das 25 Jahre alte LF 8/6 ein HLF 10, für das 18 Jahre alte Mehrzweckfahrzeug als Ersatz ein Einsatzleitwagen und ein Mannschaftstransporter sowie ein Verkehrsabsicherungsanhänger.
Personell seien beide Feuerwehren sehr gut ausgestattet. Für die Unterbringung der Fahrzeuge werde ein Feuerwehrhaus mit fünf Fahrzeugstellplätzen, drei Anhängerstellplätzen und einer Waschhalle benötigt.
Zweiter Bürgermeister Dieter Wagner dankte dem Referenten und stellte fest, dass das mit den fünf Stellplätzen nachvollziehbar sei. Doch müsse in nächster Zeit die Lösung der Frage auf den Weg gebracht werden, ob Sanierung oder Neubau des Feuerwehrhauses.
Bürgermeister Ulrich Werner lobte das Engagement der Feuerwehr und forderte die Fraktionen auf, sich intensiv mit dem Feuerwehr-Bedarfsplan zu beschäftigen. Bis zum Sommer solle dieses Grundsatzpapier als Plan beschlossen und eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.