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Kreis Schweinfurt
Ferienpass in elf Gemeinden des Landkreises Schweinfurt erhältlich
Bearbeitet von Nicole Schmidt
 |  aktualisiert: 05.05.2024 02:38 Uhr

Bis zu den Pfingstferien ist es nicht mehr weit und auch die Sommerferien stehen vor der Tür. Das bedeutet, es bleibt genügend Zeit für Freizeitaktivitäten hier in der Region. Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen, die die Ferien in der Region Schweinfurt verbringen, den Ferienpass der Stadt Schweinfurt. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit, der folgende Informationen entnommen wurden. 

In folgenden Gemeinden des Landkreises können die Ferienpässe in Kürze erworben werden, jedoch nur so lange der Vorrat reicht: Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Gerolzhofen, Grafenrheinfeld, Poppenhausen, Schonungen, Sennfeld, Üchtelhausen und Werneck. Der Verkauf der Ferienpässe läuft ausschließlich über die genannten Gemeinden.

Der große Ferienpass kostet für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Schweinfurt für die Pfingst- und Sommerferien 44 Euro (ohne kostenlose Busnutzung) und ist ab 6. Mai erhältlich. Der kleine Ferienpass gilt ausschließlich in den Sommerferien und ist für 35 Euro (ohne kostenlose Busnutzung) ab 1. Juli erhältlich. Bei einigen Gemeinden gibt es Vergünstigungen auf den Pass, dies kann in den Gemeinden erfragt werden.

Wenn Kinder und Jugendliche auch die Buslinien der Stadtwerke Schweinfurt in den Ferienzeiten mitnutzen möchten, kostet der große Ferienpass (für Pfingst- und Sommerferien) 80 Euro und der kleine Ferienpass (nur Sommerferien) 60 Euro.

Welche Leistungen bietet der Ferienpass?

  • täglich, einmal gebührenfreier Eintritt in das "Sport- und Freizeitbad Silvana"
  • Ermäßigung beim Ferienprogramm der Stadt Schweinfurt während den Sommerferien
  • Nur bei Buchung der Bus-Nutzung: beliebig viele Busfahrten im gesamten Liniennetz der Stadtwerke Schweinfurt
  • viele andere Einrichtungen und Geschäfte gewähren ebenfalls Ermäßigungen, wie zum Beispiel: Freizeiteinrichtungen, Kletterwälder, Abenteuerspielplätze oder Natur-/Erlebnisparks

Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche (bis einschließlich Geburtsjahrgang 2006), die allgemeinbildende Schulen besuchen. Ab dem Geburtsjahr 2009 ist ein Schülerausweis erforderlich. Beim beabsichtigten Besuch der FOS/BOS muss eine Anmeldebestätigung vorgelegt werden.

Bei arbeitslosen Jugendlichen ohne Arbeitslosengeldbezug oder ähnlichem, bis einschließlich Geburtsjahrgang 2006 ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit notwendig. In jedem Fall ist ein aktuelles Passbild mitzubringen.

 
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