Um 102 Personen gestiegen ist in den vergangenen zwei Jahren die Zahl der Menschen, die Sozialhilfe beziehen. 1050 waren es in Schweinfurt 2018, so Sozialamtsleiterin Corinna Büttner bei ihrem Statusbericht im Sozialausschuss. Gesunken ist dagegen die Zahl der Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen: Von 185 in 2016 auf 128 in diesem Jahr.
Büttner ging auf verschiedene Aspekte der Arbeit des Sozialamtes ein. So wurde zum 1. Mai das Landespflegegeld eingeführt. Ausgezahlt werden 1000 Euro pro Jahr an Personen, die einen Angehörigen, der mindestens Pflegegrad 2 hat, zu Hause pflegen. Das Geld wird im Gegensatz zum heiß diskutierten Familiengeld der Landesregierung bei Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen angerechnet. Beim Familiengeld (wir berichteten) ist die Lage so, dass Schweinfurt als Optionskommune seine Weisungen vom Freistaat Bayern erhält. Der hat verfügt, dass das Familiengeld für Kinder im 2. und 3. Lebensjahr bei Hartz-IV-Empfängern nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet wird. Im Landkreis Schweinfurt wird das anders gehandhabt, da dieser beim Familiengeld den Weisungen des Bundesarbeitsministeriums untersteht. Das ist der Meinung, das Familiengeld müsse aufgrund der Rechtslage bei Hartz-IV-Empfängern als Einkommen angerechnet werden – sie bekommen also den Hartz-IV-Satz entsprechend gekürzt, wenn sie Familiengeld beantragt haben.
Deutlich gesunken ist die Zahl der Flüchtlinge außerhalb der Aufnahmeeinrichtung, so Büttner. 2014 waren es 226 (144 in einer Gemeinschaftsunterkunft, 82 außerhalb), in diesem Jahr sind es nur noch 80 (64 in einer GU, 16 außerhalb). Für Asylbewerber im Ankerzentrum in der Niederwerrner Straße hat der Freistaat, so Büttner, verfügt, dass wieder verstärkt Sachleistungen erbracht werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass Asylsuchende vor Abschluss des Asylverfahrens in der Regelbedarfstufe I pro Monat als Alleinstehende 135 Euro Taschengeld bekommen. Davon abgezogen als Sachleistung wird ein Hygienepaket im Wert von 14,73 Euro sowie ab 1. November eine ÖPNV-Monatskarte für 25 Euro in Schweinfurt. Das Taschengeld liegt deutlich unter den Regelsätzen für Hartz-IV-Bezieher.
Die Fallzahlen der Betreuungsstelle der Stadt sind in den letzten Jahren in etwa gleich geblieben, sie liegen 2018 bei 1208. Die Zielgruppe des Betreuungsrechts sind Erwachsene, die wegen einer Demenz, psychischer Erkrankung, einer seelischen oder geistigen Behinderung oder einer schweren körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und denen durch z. B. Angehörige, Nachbarschaftshilfe, soziale Dienste oder Bevollmächtigte nicht ausreichend geholfen werden kann.