Eine intensive Diskussion begleitete in der Gemeinderatssitzung die Entscheidung zum Grundsteuer-Hebesatz. Nötig wurde diese aufgrund der Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt. Zunächst wird es in Euerbach beim aktuellen Hebesatz von 300 Prozentpunkten bei den Grundsteuern A und B bleiben. Eine Überprüfung soll aber erfolgen, wenn alle Bescheide vorliegen.
Noch hat das Finanzamt nicht alle Messbeträge bearbeitet, erläuterte Bürgermeisterin Simone Seufert. Aktuell sind für die Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – 79 Prozent aller Grundsteuerbescheide bei der Gemeinde eingegangen, für die Grundsteuer B – bebaute und unbebaute Grundstücke – 92 Prozent. Und: Viele dieser Bescheide seien fehlerhaft und müssten korrigiert werden.
Die Verwaltung schlage deshalb vor, so Seufert, die Hebesätze zunächst zu belassen und gegebenenfalls im nächsten Jahr anzupassen, was auch rückwirkend erfolgen könne. Im Übrigen habe Euerbach einen der niedrigsten Hebesätze im Kreis, fügte sie an. Zuletzt angehoben wurden diese 2011.
Was aber schon jetzt sichtbar sei, so Seufert: Die Eigentümer ehemaliger landwirtschaftlicher Anwesen, die in die Grundsteuer B fallen, müssten mehr zahlen. Was eine Innenentwicklung behindere.
In Bayern gilt – anders als in anderen Bundesländern – ein wertunabhängiges Flächenmodell. Bei der Grundsteuer B geht es nicht mehr um den Einheitswert, sondern nur noch um die Größe des Grundstücks, die Wohnfläche und die Nutzfläche. Die Betriebe der aktiven Land- und Forstwirtschaft – Grundsteuer A – werden wie bisher mit dem Ertragswert bewertet.
Nach den aktuell vorhandenen Messbeträgen würde die Gemeinde bei der Grundsteuer A 22 Prozent weniger einnehmen, bei der Grundsteuer B 36 Prozent mehr, so Seufert. In Summe: Statt bisherigen Einnahmen von 300.000 Euro wären es dann 400.000 Euro.
Auf Nachfrage konkretisierte Rathausmitarbeiter Kai Wiener: Bei A sind im laufenden Jahr 2024 Einnahmen von 17.670 Euro veranschlagt, bei B 271.615 Euro. Nach jetziger Berechnung kämen 2025 bei Grundsteuer A 4000 Euro weniger in den Gemeindesäckel, bei B 104.000 Euro mehr.
Als Konsequenz daraus müsste man doch den Hebesatz für Grundsteuer B senken und für A erhöhen, plädierte Uwe Böhm. Das funktioniere aber bei den Einfamilienhäusern nicht, hielt Wiener dagegen. Selbst wenn man den Hebesatz auf 100 Prozentpunkte senke, würden die alten landwirtschaftlichen Anwesen viel mehr als bisher zahlen. "Wir können das nicht steuern."
Verwaltungsleiter Stefan Funk warf ein, der Staat berechne die Gemeindeeinnahmen mit einem Nivellierungshebesatz von 310. Wenn eine Kommune sehr darunter liege, hätte sie Nachteile zu befürchten. Er empfehle, abzuwarten, bis alle Widersprüche geklärt seien. Dann wisse man, was die Gemeinde konkret einnehme und könne entsprechend handeln.
Dem Bürger sei aber immer suggeriert worden, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sei, dass es für ihn nicht teurer würde, warf Andreas Schraut ein. Dagegen war für zweite Bürgermeisterin Gabi Jakob relevant, dass die letzte Erhöhung schon 13 Jahre zurückliegt. Angesichts der staatlichen Nivellierungszahl von 310, die auch Auswirkungen auf FAG-Fördermittel habe, müsse man zudem eine Herabsetzung gut überlegen. Und: Als Gemeinderat habe man eine Verpflichtung dem Haushalt gegenüber. Daher sollte man zunächst den alten Hebesatz beibehalten.
Das Abwarten war SPD-Sprecher Jochen Kraft ein Dorn im Auge. "Was soll sich denn ändern?", fragte er. Man müsse vielmehr überlegen, wie man dem Bürger entgegenkommen könne. Eventuell könne es Erlass-Möglichkeiten für alte landwirtschaftliche Anwesen geben.
Gegen die Stimmen der drei SPD-Räte Kraft, Böhm und Schraut beschloss der Gemeinderat, die Hebesätze für Grundsteuer A und B bei 300 Prozentpunkten zu lassen. Eine Überprüfung behält sich der Gemeinderat vor.