Am Donnerstag wird sich der Kreistag Schweinfurt mit der Zukunft der Steigerwaldbahn beschäftigen. Nachdem alle Gemeinden entlang der Strecke, außer Gerolzhofen, einen Antrag auf Entwidmung der Strecke gestellt haben, will die für die endgültige Schließung der Strecke zuständige Regierung von Mittelfranken im Rahmen ihrer Meinungsfindung jetzt vom Landkreis wissen, welche Meinung er denn in dieser Angelegenheit vertritt. Kraft Gesetzes muss der Landkreis als Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs dazu gehört werden.
Die Frage, ob eine Wiederbelebung der alten Trasse zu einer deutlichen Verbesserung des ÖPNV in der Region führen könnte oder ob sie sich mangels ausreichender Fahrgäste zu einem Millionengrab entwickelt, hat in der Vergangenheit zu heftigen Diskussionen geführt, bei denen oftmals die Grenzen der Fairness überschritten wurden. Dabei ist das Zerschlagen des Gordischen Knotens für den Kreistag am Donnerstag ganz einfach: Lasst die staatliche Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) ein Gutachten über das Fahrgastpotenzial erstellen. Dann hat man endlich eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Stellt sich heraus, dass es tatsächlich eine hohe Nachfrage nach einer Bahnverbindung gibt, muss sich der Landkreis gegen die beantragte Entwidmung aussprechen, denn eine Wiederbelebung der Steigerwaldbahn macht dann Sinn. Gibt es hingegen keine Nachfrage, braucht es die Millionen-Investition auch nicht.
1000 so genannte Personenkilometer, eine kompliziert zu errechnende Maßeinheit für die Verkehrsleistung im Personenverkehr, müssen laut der BEG mindestens erreicht sein, um eine Bahnstrecke vernünftig betreiben zu können. Man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis die BEG, falls sie beauftragt wird, in ihrem Gutachten kommt. Bei der Diskussion um die Mainschleifenbahn Volkach – Würzburg hat sich gezeigt, dass die von der BEG ermittelten Fahrgastzahlen doch deutlich unter denen lagen, die ein von der Stadt Volkach beauftragter Gutachter berechnet hatte.
Sollte sich bei einem Gutachten der BEG herausstellen, dass die Steigerwaldbahn tatsächlich über 1000 Personenkilometer generieren kann, heißt dies allerdings noch lange nicht, dass auf der Trasse die Signale gleich auf Grün gestellt werden. Es müsste erst noch ein Unternehmen gefunden werden, das die Infrastruktur der Strecke von der Deutschen Bahn abkauft und sie weiter betreibt. Und dann braucht es auch noch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das einen wirtschaftlichen Sinn darin sieht, seine Züge auf der Strecke fahren zu lassen.
Art. 29 (1) des BayÖPNVG
"1Der Freistaat Bayern trägt die Kostendeckungsfehlbeträge für gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern gemäß § 4 RegG, soweit die Verkehrsleistungen gemäß Art. 16 Abs. 3 durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft vertraglich vereinbart oder durch das Staatsministerium auferlegt worden sind, aus dem nach §§ 5 und 8 RegG zur Verfügung gestellten Mittelkontingent. 2Das Nähere regelt der Schienennahverkehrsplan (Art. 17)."
Es braucht eben kein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das einen wirtschaftlichen Sinn darin sieht, die Strecke zu bedienen. Es braucht eine Ausschreibung des Freistaates Bayern (bzw. der vom Freistaat Bayern dafür beauftragten Bayerischen Eisenbahn Gesellschaft BEG - dann geben Eisenbahnunternehmen ein Angebot ab - und dann wird der beste Bieter vom Freistaat Bayern beauftragt, die Strecke zu bedienen. Bezahlen muss das der Freistaat Bayern, für das Eisenbahnunternehmen ist das absolut kein Risiko, eventuelle Verluste trägt der Freistaat! Das sollte also kein Problem sein, hier jemanden zu finden!
Und genauso negativ, wie Sie diesen Aspekt darstellen, genauso negativ stellen Sie jeden Bericht über die Steigerwaldbahn dar. Ich dachte immer, Journalismus wäre eine neutrale Berichterstattung - und nur Kommentare wären Meinungsäußerungen????
Selbstverständlich muss ein interessiertes Eisenbahnunternehmen vorab kalkulieren, ob sich diese Strecke für das Unternehmen überhaupt rechnen könnte. Schließlich muss das Unternehmen, wenn es sich im Zuge der Ausschreibung bewirbt, der BEG erst einmal u.a. ein Wirtschaftskonzept vorlegen. Um den Zuschlag zu bekommen, muss man ein qualitativ und kostenmäßig überzeugendes Angebot abgeben. Einen Teil der Kosten des laufenden Betriebs (ca. 50 %) in den kommenden zwölf Jahren trägt dann der Freistaat Bayern über das Bestellerentgelt, die andere Hälfte muss das Unternehmen selbst über Fahrgeld-Einnahmen erzielen. Und hier liegt durchaus ein Risiko, wenn dann doch nur wenige Leute mitfahren wollen.
Übrigens: Bei meinem Text handelt es sich um einen Kommentar.