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Sömmersdorf
Elf neue Bauplätze am Rand von Sömmersdorf
Anschließend an das bestehende Baugebiet in Sömmersdorf will die Gemeinde eine Erweiterung ausweisen: mit elf Bauplätzen.
Foto: Silvia Eidel | Anschließend an das bestehende Baugebiet in Sömmersdorf will die Gemeinde eine Erweiterung ausweisen: mit elf Bauplätzen.
Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 18.07.2021 02:15 Uhr

Den Startschuss zum Bauleitverfahren für das neue kleine Baugebiet "Am Weihergraben II" in Sömmersdorf gab der Euerbacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Er beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans für die 1,478 Hektar große Fläche, angrenzend an das bisherige Baugebiet.

Bis das Verfahren durch ist und die Häuslebauer ans Werk gehen können, wird es wohl bis Ende 2023, Anfang 2024 dauern.

Etliche interessierte Sömmersdorfer verfolgten die Gemeinderatssitzung in der Euerbacher Schulturnhalle. Die grobe Ausgestaltung des neuen Baugebiets hatte der Gemeinderat bereits in früheren Sitzungen getroffen, so Bürgermeisterin Simone Seufert: Elf Bauplätze mit 600 bis 800 Quadratmetern wird es geben, alle Dachformen sind erlaubt. Die Anbindung erfolgt über die Verlängerung der Sankt-Johannes-Straße. Ein Lärmschutzwall und eine Randeingrünung werden das Gebiet zur Straße abgrenzen.

Wie das Verfahren abläuft

Verwaltungsleiter Klaus Wolf erläuterte den Gemeinderäten die Schritte des Verfahrens: Zunächst der Planentwurf, dann dessen Anerkennung durch den Gemeinderat, dann die vorgezogene Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange mit Auslegung des Planentwurfs, hinterher die eingegangenen Anregungen behandeln, danach offizielle Beteiligungen, wiederum deren Ergebnisse einarbeiten beziehungsweise die Anregungen untereinander abwägen, dann Satzungsbeschluss und Anzeige am Landratsamt. Dann erst können der Erschließungsplan erstellt werden, die Ausschreibungen erfolgen und die Arbeiten von der Gemeinde vergeben werden.

Geplant werden soll das Baugebiet im Sinne des Paragraphen 13b Baugesetzbuch, also im "beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen". Die bisherige Befristung des Paragraphen war durch das Baulandmobilisierungsgesetz bis Ende 2024 verlängert worden. Bis dahin muss spätestens der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefällt sein.

Beim beschleunigten Verfahren kann von Umweltbericht und Umweltprüfung abgesehen werden. Zudem müssen keine Ausgleichsflächen bereitgestellt werden; die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als bereits erfolgt oder zulässig.

Planungsbüro beauftragt

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde kann für die Erweiterung des Baugebiets verfahrensfrei angepasst werden, innerhalb des Bebauungsplanverfahrens.

Der Gemeinderat war mit dem Vorgehen einverstanden und beauftragte das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik Kirchner (Oerlenbach) mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und der Durchführung des Verfahrens.

 
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