Am Dienstagnachmittag fuhr ein 21-jähriger Mann mit einem E-Scooter vor der Dienststelle der Polizei Schweinfurt. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurden bei ihm drogentypische Auffälligkeiten festgestellt, berichtet die Polizei. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme zur Beweissicherung an. Der 21-Jährige durfte danach die Fahrt nicht fortsetzen. Bestätigen die Blutwerte eine Drogeneinnahme, erwartet ihn ein Verfahren mit Fahrverbot und empfindlicher Geldbuße.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin, dass beim Führen sogenannter E-Scooter, Roller mit Elektroantrieb, im öffentlichen Straßenverkehr die gleichen Werte wie beim Fahren eines Autos zählen. Das bedeutet beispielsweise, bereits bei einem Alkoholwert ab 0,3 Promille und dazukommenden Ausfallerscheinungen liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr wäre erfüllt. Das könnte einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, so die Polizei.