Dass Nebentätigkeiten von Beamten auf Zeit vom Dienstherrn zu genehmigen sind, ist spätestens seit dem Maskenskandal im Bayerischen Landtag und im Bundestag wieder präsent. Obwohl Bürgermeister Oliver Schulze im eigentlichen Sinne gar keine Nebentätigkeiten, sondern öffentliche Ehrenämter ausübt, folgte er der Vorschrift und zeigte sie dem Gemeinderat an.
Die Ehrenämter des Bürgermeisters gelten nach dem Gesetz gar nicht als Nebentätigkeit, müssen aber dennoch dem Dienstherrn, also dem Gemeinderat, gemeldet werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm in der Gemeinderatssitzung der zweite Bürgermeister Helmut Heimrich die Sitzungsleitung. Er listete Schulzes Ehrenämter noch einmal auf: als Kreisrat im Kreistag Schweinfurt, als Mitglied in dessen Ausschuss für Kreisentwicklung, als Mitglied in der Verbandsversammlung im Zweckverband zur Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe sowie als Aufsichtsrat der VR-Bank Schweinfurt, die in Sennfeld ihren Hauptsitz hat.
Den Zeitaufwand für diesen Aufsichtsratsposten wollte Christian Birkmeyer wissen. Normalerweise fielen pro Jahr sechs bis acht Termine an, meinte Schulze. Aufgrund der Fusion mit der VR-Bank Rhön-Grabfeld könnten es heuer ein paar mehr sein.
Als genehmigungspflichtig könnte höchstens das Aufsichtsrats-Mandat eingestuft werden, meinte Heimrich auf Nachfrage von Peter Knieß. Von der Auflistung der Ehrenämter nahm der Gemeinderat Kenntnis und erteilte, soweit nötig, seine Genehmigung.