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Schweinfurt
E-Scooter-Diebstähle im Stadtgebiet von Schweinfurt: Die Polizei gibt Tipps zur richtigen Sicherung
Die Polizei warnt vor Diebstählen von E-Scootern und gibt Sicherheitshinweise.
Foto: Lino Mirgeler/dpa (Symbolfoto) | Die Polizei warnt vor Diebstählen von E-Scootern und gibt Sicherheitshinweise.
Sigrid Brunner
 |  aktualisiert: 12.04.2025 02:33 Uhr

Im Stadtgebiet Schweinfurt kam es in letzter Zeit vermehrt zu Diebstählen von E-Scootern. Häufig seien die Fahrzeuge nicht ordentlich gesichert gewesen, erklärt das Polizeipräsidium Unterfranken in einer Pressemitteilung, der auch die nachfolgenden Informationen entnommen sind. Die Polizei möchte an die Sorgfalt der Besitzer appellieren.

Seit Ende März kommt es im Bereich Schweinfurt, vornehmlich im Bereich des Bahnhofs, zu vermehrten Diebstählen von E-Scootern. Allein in der vergangenen Woche wurden zwei Fahrzeuge entwendet.

Diebstahl eines E-Rollers am Albrecht-Dürer-Platz

So kam es am 2. April zum Diebstahl eines E-Rollers am Albrecht-Dürer-Platz. Die Tatzeit konnte durch den Eigentümer des Fahrzeuges auf die Zeit zwischen 8.30 und 20 Uhr eingegrenzt werden. Das Schloss, mit welchem der Roller "gesichert" war, lag unversehrt am Tatort. Den ersten Erkenntnissen nach konnte der bislang unbekannte Täter den Roller einfach aus dem Schloss herausziehen.

Am 5. April wurde ein E-Scooter in der Hauptbahnhofstraße entwendet. Die Tatzeit lag hier zwischen Samstag, 13 Uhr, und Sonntag, 1.30 Uhr. Auch hier habe es eine unzureichende Sicherung dem Dieb leicht gemacht, so die Polizei, da es diesem möglich war, das Schloss zu öffnen.

Der durch die Diebstähle der letzten Zeit entstandene Schaden beläuft sich auf knapp 1500 Euro.

Den Dieben möglichst schwer machen

Um es den Dieben möglichst schwer zu machen, einen E-Scooter oder auch ein E-Bike oder Fahrrad zu entwenden, ist es wichtig, ein qualitativ hochwertiges Schloss zu verwenden und sich darüber Gedanken zu machen, wie und wo das Fahrzeug angeschlossen werden soll.

Grundsätzlich gelten für E-Scooter die gleichen Sicherheitsempfehlungen wie für Fahrräder. Den besten Schutz bieten sichere Fahrradschlösser, etwa Bügel- oder Faltschlösser. Wichtig ist, dass man den Roller nicht nur ab-, sondern auch an einem fest verankerten Gegenstand anschließt (beispielsweise einem Fahrradständer oder einem Laternenmast), um ihn vor Wegrollen oder -tragen zu sichern.

Ein Problem sei, erklärt die Polizei, dass viele Modelle keine geeigneten Ösen hätten, an denen man ein Fahrradschloss sicher anbringen kann. 

Bei einigen Modellen biete die Verbindung zwischen dem Trittbrett und der Lenkerstange oder der Klappmechanismus des E-Scooters eine geeignete Möglichkeit für die Befestigung eines Schlosses. Sind zwei Verbindungsstangen vorhanden, kann ein Bügelschloss sicher angebracht werden. Bei einer einzelnen Verbindungsstange kann ein Bügelschloss zu klein oder unflexibel sein, um den E-Scooter ausreichend zu sichern. Soll der Roller mit einer langen Kette angeschlossen werden, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein Dieb den Roller nicht einfach aus der Schlaufe ziehen kann. Eventuell kann die Gefahr durch mehrfaches Umwickeln der Stangen umgangen werden.

Keine Befestigung an „beweglichen“ oder abnehmbaren Teilen

Genau wie beim Fahrrad auch, sollte darauf geachtet werden, dass das Schloss durch feste und stabile Elemente des Rahmens geführt wird und auf keinen Fall an „beweglichen“ oder abnehmbaren Teile befestigt wird.

Die Polizei gibt folgende Tipps gegen einen Diebstahl von E-Rollern: E-Scooter möglichst nur an sicheren Orten abstellen, zum Beispiel nicht im öffentlich zugänglichen Innenhof, Treppenhaus, in der Garage, im (Fahrrad-)Keller oder -schuppen. Auch dort den Roller stets abschließen. Zur Sicherung des Rollers nur robuste Schlösser verwenden. Den Elektroroller nicht nur abschließen, sondern auch an fest verankerten Gegenständen, wie Laternen, Fahrradständern oder Bäumen, anschließen. Die Polizei rät, sich bereits vor dem Kauf eines E-Scooters über Sicherungsmöglichkeiten der infrage kommenden Modelle zu erkundigen und die Überlegungen zum Diebstahlschutz in die Kaufentscheidung einbeziehen. "Notieren Sie sich alle wichtigen Informationen zu Ihrem E-Roller im polizeilichen Fahrradpass und bewahren Sie diesen zusammen mit Bildern und der Rechnung auf", so die Polizei abschließend.

 
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