
Dreist klingt es schon, wenn stimmt, was die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einem 27-Jährigen aus dem Landkreis Schweinfurt zur Last legt. Er soll Anfang 2020, als er sich gemäß Gerichtsbeschluss noch in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Therapie seiner Drogenabhängigkeit befand, erneut mit dem Handel von Drogen begonnen haben.
In mindestens drei Fällen habe der Mann zwischen Anfang Februar und Ende April vorletzten Jahres an einen Kunden 20 Gramm Crystal-Meth zum Preis von 50 Euro pro Gramm verkauft. "Mit der Übergabe der Betäubungsmittel beauftragte der Angeklagte eine bislang unbekannte Person", sagt der Staatsanwalt. Die Geschäfte mit Übergabe des Kaufpreises von jeweils 1000 Euro hätten einmal nahe einem Dorfbahnhof und in zwei Fällen auf dem Parkplatz einer Spielothek stattgefunden.
Im Januar 2021 sollen laut Anklage in zwei Fällen jeweils 500 Gramm Marihuana den Besitzer gewechselt haben. Von einem ihm bekannten Großdealer habe er sich die Drogen an seine damalige Adresse im Landkreis Schweinfurt liefern lassen, um sie "jeweils gewinnbringend weiterzuverkaufen", so der Staatsanwalt. Er wirft dem 27-Jährigen unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen vor, in zwei davon – beim Marihuana – Dealerei "in nicht geringer Menge".
Tatvorwürfe werden von Grund auf bestritten
Was sagt der Angeklagte zu alledem? "Erst mal nichts", antwortet für ihn sein Verteidiger. Wenn es etwas einzuräumen gebe, sei ein Geständnis am Anfang besonders wertvoll, mahnt der Vorsitzende der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt. "Die Tatvorwürfe werden von Grund auf bestritten", erwidert der Anwalt: "Wenn er nichts gemacht hat, will er nicht dafür verurteilt werden."
Tatsächlich dürfte die Beweisführung nicht einfach werden, wurde der Angeklagte doch bei keinem der Geschäfte, die ihm zur Last gelegt werden, in flagranti ertappt. Im Fall der drei Crystal-Meth-Deals für jeweils 1000 Euro soll gar "eine unbekannte Person" in seinem Auftrag die Droge an einen Abnehmer verkauft haben. Der Abnehmer soll aus der Konsumentenszene sein und – so der Verteidiger – ein ganz bestimmtes Motiv haben, seinen Mandanten zu belasten. Schließlich habe der Angeklagte in einem früheren Verfahren mit seiner Aussage dessen Freundin belastet. Dieser Zeuge wird erst beim nächsten Termin gehört.
Großdealer bestreitet Lieferung
Die Anklage bezüglich der beiden Marihuana-Geschäfte fußt laut dem Polizeiermittler auf Aussagen der Freundin des Großdealers, der den Angeklagten mit dem "Gras" (Marihuana) aus Wiesbaden beliefert haben soll. Sie habe offensichtlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht, so der Polizist, "wir konnten ihre Angaben anhand von GPS-Daten nachvollziehen". Andererseits bestreitet der von Polizisten vorgeführte Großdealer im Zeugenstand, zu dem genannten Termin Marihuana an den Angeklagten geliefert zu haben.
Zwischendurch spricht der Angeklagte – und zwar eine ganze Stunde lang – doch mit der psychiatrischen Sachverständigen, die den Angeklagten nun bezüglich möglicher Betäubungsmittelabhängigkeit explorieren darf. Vom Ergebnis hängt ab, ob er im Falle einer Verurteilung erneut mit einer Unterbringung zum Drogenentzug rechnen kann, oder diesmal mit Haft.
Die Verhandlung wird am 10. Februar fortgesetzt, wohl auch mit Plädoyers und Urteil.