
Auf einem öffentlichen Grillplatz organisierte der Angeklagte eine Feier, samt Bühnentechnik und Veranstaltungsmanager. Er plante, es das ganze Wochenende hindurch richtig krachen zu lassen, doch die Polizei machte ihm einen Strich durch die Rechnung, sagte der 39 Jahre alte Angeklagte vor dem Schweinfurter Landgericht.
Freitagabend hätte die Party beginnen und bis zu seinem Geburtstag am Sonntag anhalten sollen. Wie man ein ganzes Wochenende durchtanzen könne, erklärte er der Richterin vor dem Landgericht Schweinfurt kurz und plausibel: "Mit Drogen natürlich."
Die Liste der sichergestellten Rauschmittel war lang: von Ecstasy-Tabletten über LSD bis hin zu nicht identifizierbaren Substanzen in teilweise großen Mengen. Zudem fand die Polizei in der Wohnung des Angeklagten auch Utensilien, die zum Konsumieren und Dealen von Drogen benötigt werden. Alleine über 780 Gramm Amphetamine wurden in der Wohnung des 39-Jährigen sichergestellt.
Der Angeklagte räumte vollumfänglich den Besitz und den Konsum der Drogen ein. "Ich nehme sehr viel Unterschiedliches, aber ich liebe LSD", sagte er der Richterin auf Nachfrage, welche Drogen er konsumiere. Er habe den Vorrat an verschiedenen Drogen für seinen Geburtstag gekauft und wollte jedem seiner Gäste "ein Tütchen zum Feiern schenken", erklärte er dem Gericht.
Drogen, Waffen und NS-Propaganda
Die Polizei griff den Mann an besagtem Grillplatz auf, wo er gerade seine Party vorbereitete. Er sei auffällig aufgedreht gewesen, sagte ein Polizist im Zeugenstand. Die Polizei stellte noch vor Ort mehrere Rauschmittel sicher, was zu einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten führte.
Bei der Durchsuchung wurden jedoch nicht nur Drogen gefunden: Messer, drei Luftgewehre samt Munition, eine Steinschleuder mit Munition, aber auch scharfe Patronen ohne dazugehörige Waffe sowie Schwerter und sogar Pyrotechnik fanden die Beamten bei der Durchsuchung. Auch sogenannte Kugelbomben, die bei professionellem Feuerwerk eingesetzt werden und deren Besitz und Nutzung eine Lizenz benötigten, wurden sichergestellt. Diese habe er sich für Silvester aus dem Internet bestellt, habe aber nichts Schlimmes damit vorgehabt. "Ich bin ein Kindskopf, ich mag alles, was bumm macht", sagte er.
Was die Polizisten besonders beunruhigte, waren zahlreiche Aufnäher, Anstecker und Literatur sowie Propaganda aus der NS-Zeit. Auch ein Hakenkreuz am Kühlschrank sowie eine Ausgabe von Adolf Hitlers Werk "Mein Kampf" konnte in der Wohnung sichergestellt werden. "In Verbindung mit den Waffen und der Pyrotechnik, konnte ein radikaler Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden", bestätigten mehrere Beamte im Zeugenstand. Diesen verneinte der Angeklagte jedoch vehement.
Sein Leben lang abhängig
Der Gutachter ging von einer Abhängigkeit des Angeklagten aus und sah die Mengen an Rauschmittel in Bezug auf die geplante Party und die Anzahl der geladenen Gäste jedoch als eine "realistisch konsumierbare Menge" an. Im gleichen Zug bestätigte er, dass der Angeklagte eine lange Reise und viele Erfahrungen mit Drogen hinter sich habe. Es soll Zeiten gegeben haben, in denen der 39-Jährige bis zu 20 Ecstasy-Pillen an einem Wochenende konsumiert habe.
Diese seien jedoch vorbei, da er sich "satt probiert"habe, so der Gutachter. Er sei zwar noch relativ jung, habe aber schon seit Jahrzehnten intensivste Erfahrungen mit Drogen gemacht. Auch die Menge spiele eine entscheidende Rolle, unterstrich der Staatsanwalt.
Nutzte er die Waffen zum Schutz beim Drogenhandel?
Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft für den Angeklagten. Ausschlaggebend war die Kombination aus dem großen Drogenbesitz, dem möglichen Handel, den Waffen und dem illegalen Besitz von explosiven Stoffen. Das potenzielle, rechte Gedankengut kam jedoch nicht zur Anklage. Was für den Angeklagten sprach, sei die Tatsache, dass er den Besitz und den Konsum einräumte, und keine Vorstrafen besitze. Auch das intakte soziale Umfeld und der Wille zur Therapie müssten berücksichtigt werden, so der Staatsanwalt.
Die Verteidigung widersprach der Ansicht der Staatsanwaltschaft in Bezug auf den Drogenhandel. Er sei ein Drogensüchtiger und habe die Rauschmittel für sich selbst und seine Freunde besorgt, wollte sie jedoch nicht weiterverkaufen. Somit stritt die Verteidigung auch den bewaffneten Drogenhandel ab. Der 39-Jährige sei ein "lieber, dicker Teddybär, kein eiskalter Dealer, der seine Interessen mit Waffengewalt durchsetzt". Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Das Gericht sah für den Handel mit Drogen nicht ausreichend Beweise gegeben. Auch das Handy des Angeklagten gab keine Hinweise auf verdächtige Aktivitäten. Aufgrund der großen Menge an Drogen, den Waffen und Feuerwerkskörpern sowie der Tatsache, dass er die Drogen an seine Freunde verteilen wollte, verurteilte ihn das Gericht zu drei Jahren Haft. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten umgehend auf Rechtsmittel, wodurch das Urteil rechtskräftig ist.