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Röthlein
Dreimal Nein für nachträgliche Befreiungen
Daniela Schneider
 |  aktualisiert: 15.10.2024 02:41 Uhr

Nachdem 2020 in der Röthleiner Verwaltung ein Schreiben eingegangen war, in dem sich ein Eigentümer über drei Fertiggaragen mit Flachdach im Röthleiner Baugebiet Am Auwald beschwerte, beschloss der Gemeinderat die drei besagten, teils bereits vor längerer Zeit errichteten Fälle dem Landratsamt zu melden. Kurz zur Erläuterung: Der Bebauungsplan in diesem Baugebiet schreibt auch für Garagen ein Satteldach, dazu mit einer Dachneigung von 46 bis 53 Grad, sowie eine ziegelrote Eindeckung vor – drei Festsetzungen, die Flach-Fertiggaragen natürlich nicht einhalten.

Das Landratsamt an nun dem offiziellen Prozedere folgend den "Ball" an den Röthleiner Gemeinderat zurückgespielt, indem die besagten Garagen- und zusätzlich ein weiterer Carportbesitzer vom Landratsamt angeschrieben wurden, mit der Aufforderung, die notwendigen Befreiungen nachträglich zu beantragen.

Diese Anträge standen nun auf der Tagesordnung der jüngsten Ratssitzung und sorgten für rege Diskussionen im Gremium. Fakt ist, wie Andreas Hetterich nachfragte, dass alle drei Garagen anders gebaut wurden, als sie einst beantragt wurden. Die nachträglichen Befreiungen, befürchtete Petra Jakob, könnten zum "Freibrief" für zukünftige Bauten werden, zudem sei es ungerecht denen gegenüber, findet die Gemeinderätin, die sich an das bestehende Baurecht gehalten und mit finanziellem Mehraufwand ein Satteldach auf der Garage errichtet hätten.

Das sah ein Großteil des Gremiums ähnlich, allerdings zeigten sich einige zögerlich ob der Konsequenzen. Im schlimmsten Fall, so die Antwort auf Nachfrage aus dem Rat, droht nämlich der Abriss und so sollte die Entscheidung, wie Geschäftsleiter Simon Göbel mahnte, "gut abgewogen werden".

Das Gremium machte es sich daher nicht einfach, begutachtete alle betroffenen Objekte, warf dazu einen Blick via Streetview in das betroffene Baugebiet und ließ sich die Begründungen der einzelnen Befreiungsanträge vorlesen. Die reichten von drohender Verschattung bis hin zu wirtschaftlichen Kriterien und bestehenden aufgeständerten PV-Modulen. Von "besonderer Härte" wurde geschrieben, davon, so Bürgermeister Peter Gehring, könne hier allerdings nicht die Rede sein.

Detlev Reusch wies darauf hin, dass keines der Objekte das Ortsbild beeinträchtige, im Gegensatz zu anderen Befreiungen, die der Rat in den letzten Jahren erteilt hätte. Auch Simon Stock wies darauf hin, dass sich das Baurecht ja geändert hätte und viele Festsetzungen aktuell flexibler gestalteten seien. Eine Meinung, die auch der Bürgermeister teilte und zugab, dass man aus heutiger Sicht vielleicht anders entscheiden würde.

Letztendlich ging es aber in erster Linie darum, dass die Garagen nicht so gebaut wurden, wie sie beantragt wurden und mit den nachträglichen Befreiungen nicht nur ein Präzedenzfall geschaffen, sondern auch eine Ungerechtigkeit entstehen würde, für die, die sich an die Regeln gehalten haben – also die Allermeisten im Baugebiet, wie Bernd Wehner betonte. Und so lehnte das Gremium mehrheitlich (5:8) alle drei Anträge auf Befreiungen ab. Die Verwaltung verschickt nun die Ablehnungsbescheide, gegen die die Bauherren vorgehen können. Da die Befreiungen nicht erteilt wurden, muss jetzt das Landratsamt entscheiden.

Der Carport dagegen wurde bei einer Gegenstimme nachträglich genehmigt, weil er nicht als Garage im herkömmlichen Sinne gilt und zudem bereits ein ähnliches Objekt im Baugebiet genehmigt wurde.

Zwei weitere Baugesuche gingen dann problemlos über die Bühne: In Hirschfeld wurden bei zwei Gegenstimmen Befreiungen für den Bau einer Doppelcarports erteilt, wie Jürgen Lorenz anmerkte gibt es in diesem Gebiet bereits einige ähnlich gelagerte Bauten. Einstimmig ging dann ein bereits vorangefragtes Einfamilienhaus mit zwei Stellplätzen in Röthlein durch.

 
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