Um eine geregelte und nachhaltige Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Walds „Eichholz“ zu gewährleisten, beschloss der Dingolshäuser Gemeinderat, einen Werkvertrag abzuschließen.
Dieser Vertrag über die Erstellung einer Forsteinrichtung, also einer forstlichen Betriebsplanung, wird mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schweinfurt geschlossen. Er kostet die Gemeinde etwa 2500 Euro.
Die Gemeinde Dingolshausen wird sich auch an den Kosten für die Erstellung eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts beteiligen. Hier wird durch ein Fachbüro ein Konzept für das Rückhalten von Wasser bei Starkregen erarbeitet, verbunden mit der Möglichkeit zur Bewässerung in Trockenphasen. Die Kosten von etwa 34 000 Euro werden zu 75 Prozent über das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept gefördert.
Der verbleibende Eigenanteil wird unter den beteiligten Gemeinden aufgeteilt, so dass Dingolshausen etwa 600 Euro zu tragen hat.
Detailliert diskutierte das Gremium die drei vorliegenden Entwürfe für die Friedhofsumgestaltung und -erweiterung in Dingolshausen. Aus allen drei Entwürfen und auch aufgrund von Anregungen aus einer Friedhofsbesichtigung in Bergrheinfeld wurden verschiedene Elemente erarbeitet, die der neue, aktualisierte Entwurf für den Friedhof Dingolshausen enthalten soll.
Dieser neue Entwurf muss dann durch den Planer erarbeitet und erneut im Gemeinderat diskutiert werden. Auch der Friedhof in Bischwind soll bei der Umgestaltung berücksichtigt werden, da auch hier beispielsweise die Wege ausgebessert werden müssen.
Ein Antrag auf Förderung nach der Innenentwicklungssatzung wurde durch Bürgermeister Lothar Zachmann vorgestellt und diskutiert. Es geht dabei um die Auswechslung von Fenstern in einem Wohngebäude in Bischwind. Hierbei wird jedoch die Mindestinvestitionssumme von 30 000 Euro nicht erreicht, weshalb in der vorliegenden Form keine Förderung erteilt werden kann. Grundsätzlich wäre eine solche Maßnahme jedoch förderfähig und zwar mit dem erhöhten Fördersatz von zehn Prozent für nach außen hin sichtbare Baumaßnahmen.
Abschließend sprach Gemeinderat Norbert Meier noch den in der letzten Sitzung genehmigten Bauantrag für einen Mobilfunkmast auf einem Privatgrundstück an. Da er selbst bei der Sitzung nicht anwesend war, hatte er sich die Unterlagen aushändigen lassen.
Demnach sei in den Bauunterlagen eine Stellungnahme der Verwaltung enthalten, die Argumente für eine mögliche Ablehnung des Antrages durch die Gemeinde enthält. Bürgermeister Zachmann erklärte hierzu, dass die Ablehnung eines solchen Bauantrages vor der Aufsichtsbehörde nicht standhalten würde, da die aufgeführten Argumente auf diesen Fall nicht zuträfen.
So könne er durch die vorliegende Situation beispielsweise keine Beeinträchtigung der Gemeindeentwicklung feststellen. Die Gemeinde könne einen solchen Antrag von privater Seite nur aus baurechtlicher Sicht beurteilen und aus dieser Sicht bestünden keine rechtlichen Möglichkeiten für eine Ablehnung, informierte Zachmann.