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GEROLZHOFEN
Die Stadt will verkaufen
Stumpf-Anwesen       -  Die Stadt Gerolzhofen will das Betty-Stumpf-Haus abstoßen.
Foto: Klaus Vogt | Die Stadt Gerolzhofen will das Betty-Stumpf-Haus abstoßen.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 12.03.2017 03:33 Uhr

Wenn die Konditionen stimmen, dann wird die Stadt Gerolzhofen das so genannte Betty-Stumpf-Haus am Marktplatz 9 verkaufen. In Immobilienportalen im Internet wird das Anwesen als ein „verborgenes Altstadtjuwel“ angepriesen, das sich für „Schatzsucher“ eigne. Informationen zum Kaufpreis gibt es nur auf Anfrage.

Das Haus mit seinen zehn Zimmern und der Wohnfläche von rund 250 Quadratmetern steht auf Fundamenten des 15. Jahrhunderts und hat sich seit seiner Erbauung im frühen 17. Jahrhundert kaum verändert. Wegen seiner außerordentlich wertvollen Innenbemalung in der Originalfarbgebung der Echterzeit, Wegen der Türstöcke und Türblätter mit den ursprünglichen Kastenschlössern und wegen der qualitätvollen Stuckdecken gehört das Haus aus Sicht der Denkmalschützer zur „Top Ten“ in Nordbayern.

In dem prächtigen Fachwerkhaus wohnte zuletzt die alleinstehende Betty Stumpf. Die tiefgläubige Frau vermachte das Haus und Grundstücke an die katholische Kirchenstiftung. Die Kirche verkaufte das Haus an die Stadt Gerolzhofen weiter. Abgesehen von einigen Notsicherungsmaßnahmen verfiel das Gebäude in einen Dornröschenschlaf. Einige Ideen für eine künftige kommunale Nutzung gibt es zwar, doch scheitert jede Überlegung letztlich an der klammen Finanzlage der Stadt.

Ja, es stimme, dass die Stadt das Haus zum Verkauf anbiete, sagt Bürgermeister Thorsten Wozniak auf Anfrage dieser Redaktion. Dies habe schon die damalige Bürgermeisterin Irmgard Krammer (Freie Wähler) in die Wege geleitet. Es habe auch schon verschiedene Interessenten gegeben, die das Objekt besichtigten.

Wozniak macht deutlich, dass man das Gebäude aber nicht an jedermann verkaufen werde, sondern dass bestimmte Voraussetzungen an einen Kauf geknüpft seien. „Wir wollen nicht, dass es jemand als Spekulationsobjekt verwendet.“ Ein Interessent müsse ein schlüssiges Nutzungskonzept vorlegen. Der Verkauf werde dann auch mit Verpflichtungen verbunden, wo Fristen für die Renovierung und den Einzug verbindlich festgeschrieben seien, so Wozniak.

 
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