Die zukünftige Verpachtung von Kleingärten und der Überleitungsbeschluss zum Neubaugebiet "Wad 3" standen im Mittelpunkt der ersten Sitzung des Gemeinderates Bergrheinfeld.
"Die Gemeinde besitzt 118 Gartengrundstücke in zwei Anlagen", erklärte Bürgermeister Ulrich Werner. Diese befinden sich "Im Ansbach" und "In der Schwemme". Bisher seien diese jeweils rund 300 Quadratmeter großen Grundstücke für je 25 Euro jährlich verpachtet worden. Dieser Preis sei nicht mehr angemessen, zumal der Pachtpreis im Bundesdurchschnitt doppelt so hoch ist. Der Vorschlag der Verwaltung lautete, die Pacht auf 30 Euro jährlich und die Kaution von 100 auf 200 Euro zu erhöhen. Außerdem sollen Kleingärten eine Nummer erhalten, damit eine eindeutige Zuordnung leichter möglich ist.
Auf Nachfrage antwortete Werner, dass bis auf drei Gärten alle verpachtet seien. Auf der Warteliste stünden elf Interessenten. Verwandte könnten einen Garten über einen aktuellen Pachtvertrag übernehmen. Der Kleingarten müsse ordentlich geführt werden. Bestehende Pachtverträge würden über eine Änderungskündigung aktualisiert. Den Vorschlägen der Verwaltung folgte der Gemeinderat einstimmig.
Neu festgesetzt werden sollte die Zielgröße des Leistungsentgeltes nach § 18 Absatz 3 TVöD. Dieser umfasste seit 01.Januar 2007 ein Gesamtvolumen von 14.000 Euro. Diese Summe soll jetzt auf 28.000 Euro erhöht werden und auch allen Angestellten der Gemeinde zugute. Damit sollen besondere Leistungen auch finanziell gewürdigt werden. Gemeinderat Thomas Meidl sprach von einer wichtigen Außenwirkung, da die Gemeinde in Konkurrenz mit anderen Arbeitgebern um attraktive Arbeitsplätze sei. Vorgeschlagen wurde auch ein Beschluss zur Vergabe einer leistungsbezogenen Besoldung für Beamte. Diese Leistungsprämie solle ein Prozent des Grundgehalts betragen. Beide Vorschläge wurden einstimmig befürwortet.
Das Bauleitverfahren für "Wad 3" mit der Erstellung des Bebauungsplanes innerhalb des vereinfachten Verfahrens sei leider durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Sommer 2023 aufgehoben worden, so Bürgermeister Werner. Deshalb müsse das Verfahren in diesem Jahr nochmals durchgeführt werden.
Junge Familien sind die Hauptzielgruppe der Planungen für diese 18 Bauplätze dem kleinräumigen Baugebiet von rund 1,7 Hektar Größe. Die Traufständigkeit der Häuser ist auch am Rand des neuen Baugebiets geplant. Doppelhaushälften sind möglich. Die Grundstücke würden zwischen 550 und 650 Quadratmetern groß. Die Höhenbegrenzung der Gebäude soll auf 8,50 Meter festgelegt. Notwendig seien jetzt klare Festsetzungen im Bebauungsplan. Eine Ausgleichsfläche ist vorhanden.
Auch die Gemeinde Bergrheinfeld hatte nach dem verworfenen § 13b ihren Bebauungsplan "Im Wad 3" aufgestellt. Seit dem 02.November 2021 läuft das Planungsverfahren, im Sommer kam es gezwungener Maßen zum Stillstand. "Laut Landratsamt und Planungsbüro sollen wir die Planungen in das Regelverfahren überführen", so der Bürgermeister. Dann gebe es keine Verfahrensfehler, sondern Rechtssicherheit. Die Verzögerung werde rund neun Monate betragen. "Wir werden in den sauren Apfel beißen und den sicheren Weg beschreiten", betonte Werner. Diesem Antrag folgte das Gremium einstimmig.
Bürgermeister Werner informierte, dass es mit dem Windkraftvorranggebiet (WK 13) weitergehe. Erste Vorgespräche seien mit der ÜZ gelaufen. Die Gründung einer Genossenschaft sei möglich. Ein Gespräch mit den Stadtwerken Schweinfurt stehe noch an.
Gemeinderat Achim Hiernickel wies auf den fehlenden aktuellen Hochwasserschutz in Garstadt hin. Der bestehende Damm sei lediglich ein aufgeschütteter Erdhaufen. Er monierte hier das fehlende Konzept des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes.