Die Vorwürfe gegen den 31-Jährigen aus dem Landkreis Bad Kissingen sind gravierend. Laut Anklage soll er die ältere der zwei Töchter seiner Lebensgefährtin zu massiven sexuellen Handlungen aufgefordert und mehrfach auch den Geschlechtsverkehr ausgeführt haben. Die Übergriffe sollen im ersten Halbjahr 2013 stattgefunden haben. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt erst 14 Jahre alt.
Der vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht angeklagte selbstständige Handwerker streitet alles ab. „Die Anklage ist falsch“, sagte er zum Auftakt am Freitag letzter Woche.
Verantworten muss sich der Mann wegen 15 Fällen des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener und der zweimaligen Verbreitung von Pornografie. Er soll mit dem Mädchen auch Pornofilme angeschaut und sie dabei einmal missbraucht haben.
Angezeigt worden ist der Mann erst im Frühjahr 2014. Seit 24. April sitzt er in der Justizvollzugsanstalt in Schweinfurt. Die U-Haft ist derzeit unterbrochen, er sitzt eine 90-tägige Ersatzstrafe ab.
Laut Anklage hat der 31-Jährige die Situation in seinem Zuhause übel ausgenutzt. Die Lebensgefährtin, die er im Oktober 2012 kennenlernte, arbeitet im Pflegebereich, ist wegen des Schichtdienstes zu verschiedenen Tageszeiten nicht anwesend. Er soll das Mädchen vor der Schule beim Ankleiden oder beim gemeinsamen Fernsehschauen am Nachmittag zu Handlungen an ihm gedrängt und sich selbst durch intensives Berühren des Mädchens befriedigt haben. Einige Male soll es zum Geschlechtsverkehr gekommen sein, einmal nach einem gemeinsamen Wannenbad im Badezimmer, einmal auf einem Waldweg im Auto.
Beim Verlesen der Anklage schüttelt der Angeklagte oft mit dem Kopf, sagt halblaut „Wahnsinn“. Auf Frage des Vorsitzenden antwortet er: „Ich habe keine der Taten begangen.“ Er schildert eine erste Beziehung mit der Mutter einer gemeinsamen Tochter, heute 13, eine zweite Beziehung mit einer Frau und Mutter eines gemeinsamen Sohnes. Beide Beziehungen dauerten rund fünf Jahre, Unterhalt zahlt er für die Kinder nicht. Die Geburtsdaten der Kinder hat er nicht parat. Er weiß auch nicht, wann er im Haus der neuen Frau mit ihren zwei Töchtern, heute 16 und 13, eingezogen ist.
Er nennt das Verhältnis zu den Mädchen „normal“, behauptet aber schon im nächsten Satz und zur Verwunderung nicht nur des Gerichts, dass er die Ältere höchstens einmal in den Arm genommen habe, es keine sonstigen körperlichen Berührungen gegeben habe. Er schildert die angeblichen Probleme der heute 16-Jährigen. Sie lebte beim Vater, wechselte in etwa zum Zeitpunkt seines Einzugs zurück zur Mutter.
Ihm seien durch Ritzen verursachte Narben am Arm aufgefallen. Sie habe „Ritz-Lieder“ gehört, er erfuhr vom angeblichen Drogenkonsum des Mädchens, das „immer hinter mir hergelaufen ist wie so ein Hund“, sagte er. Wegen all dem habe er mit der Lebensgefährtin überlegt, die Tochter zum Psychiater zu schicken. Ihm selbst habe das Jugendamt geraten, für einige Zeit auszuziehen, was die Lebensgefährtin aber nicht wollte.
Die in der Anklage genannte SMS, die er dem Mädchen geschickt haben soll, will er nicht geschrieben haben. Er erinnerte sich nur an eine andere Aussage des Mädchens, nachdem er sich den Vornamen der Lebensgefährtin auf seinen Arm hat tätowieren lassen. „Die hast du eh nicht mehr lange“, soll sie zu ihm gesagt haben. Fortsetzung ist am 15. September.