Werden die schlimmsten Befürchtungen von Bürgermeister Max-Dieter Schneider wahr, dann droht Ebrach über viele Jahre hinweg eine Scheinbaustelle, die rein der Sicherheit dient, an der aber nicht gearbeitet wird.
Es geht um die vom Staatlichen Bauamt in Bamberg als Vorsichtsmaßnahme im Ort veranlasste halbseitige Sperrung der B22 längs der einsturzgefährdeten Mauer zum Klosterareal.
Das Mauerwerk ist im wahrsten Sinn des Wortes aus den Fugen geraten. Die Instandsetzung könnte eine halbe Million Euro kosten, vielleicht noch mehr. Die exakten Kosten für die Wiederherstellung der Standfestigkeit werden gerade ermittelt.
Darüber, wer wie viel von dem Batzen zahlen soll, sind Katholische Kirchenstiftung und Gemeinde auf der einen sowie das Staatliche Bauamt auf der anderen Seite noch völlig uneins.
Das Problem: Die rechtliche Situation ist verzwickt und knifflig. Sollte es zu keiner Einigung über die Kostenverteilung kommen, könnte jahrelanger juristischer Streit drohen, ohne dass sich an der Baustelle überhaupt etwas tut.
Drei Akteure
Um Bewegung in die Sache zu bringen und die verhärteten Fronten aufzuweichen, ist derzeit ein beim Ingenieurbüro Roland Burges + Günther Döhring (Bayreuth-Kulmbach) in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten in Arbeit. Bis Ende Januar sollen alle Ergebnisse der Untersuchungen, sowie die Maßnahmenkonzepte und Kostenberechnungen für alle Mauerabschnitte vorliegen.
Solange hält sich verständlicherweise der Leiter des Staatlichen Bauamtes in Bamberg, Jürgen König, mit konkreten Aussagen zum derzeitigen Stand der Dinge zurück. Die Rechtsverhältnisse an dieser Stelle seien äußerst komplex. Dies wirke sich auch auf die durchzuführende Baumaßnahme an der seiner Behörde „Sorge bereitenden Stützmauer“ aus, so der Bauamtschef.
Hierzu muss man wissen, dass sich die Klostermauer zu zwei Dritteln im Besitz der Kirchenstiftung und zu einem Drittel, und zwar in Form der Mauer entlang des sogenannten Kräutergartens, in dem der Marktgemeinde befindet, die die Verhandlungsführung an die Kirchenstiftung abgegeben hat.
Am vertracktesten ist die Lage entlang der Michaelskapelle. Hier hat man es mit der Kirchenstiftung als Eigentümer der Mauer, der Gemeinde als Baulastträger für einen davor befindlichen schmalen Grundstückstreifen – diesen hat sie vor Jahrzehnten vom Straßenbauamt mit all den jetzt drohenden Nachteilen geschenkt bekommen – und schließlich mit dem Freistaat Bayerns als Baulastträger für die Bundesstraße 22 zu tun. Auf engstem Raum sind hier also gleich drei Parteien im Boot.
Jürgen König: „Diese komplizierten Rahmenbedingungen vereinfachen die Antwort auf die Frage der Kostenträgerschaft nicht.“ Die Klärungen würden derzeit aber vorangetrieben.
Bei einer Besprechung im Erzbischöflichen Bauamt in Bamberg war es im Juni erstmals um die Kostenverteilung beziehungsweise Kostenverantwortung bei einer Sanierung der Stützmauern gegangen. Mit am Tisch saßen Staatliches und Erzbischöfliches Bauamt, Pfarrgemeinde beziehungsweise Kirchenstiftung sowie Marktgemeinde.
Als wichtigstes Ergebnis wurde das besagte Gutachten in Auftrag gegeben, um auf der Basis präziserer Kosten weiterverhandeln zu können. Die Diözese hatte sich bereit erklärt, in finanzielle Vorleistung für das Gutachten zu gehen. Die ersten Ergebnisse waren kürzlich in Form eines Zwischenberichts in Bamberg vorgestellt worden.
Die Stimmung im Gemeinderat ist wegen der Mauer-Angelegenheit seit langem angespannt. Man macht in der Hauptsache Baumaßnahmen des Staatlichen Bauamtes für die Misere verantwortlich.
Straßenniveau immer höher
Das Straßenniveau sei im Lauf der Jahrzehnte immer mehr angehoben worden, ist zu hören. Außerdem wird kritisiert, dass trotz mehrfacher Appelle und Bemühungen nichts unternommen wurde, den Schwerlastverkehr aus dem Ortszentrum herauszuhalten.
In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats wurde Bürgermeister Max-Dieter Schneider beauftragt, nun einen offiziellen Antrag zur Sperrung der B22 zwischen Neuses am Sand und Burgebrach für Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als zwölf Tonnen einzubringen. Abgeordnete sollen dabei helfen, den politischen Druck sowohl für das Durchfahrtsverbot als auch eine Finanzierung der Instandsetzung der Stützmauer aufzubauen.
Denn nach wie vor ist offen, wer bezahlt. Bürgermeister Schneider erklärt mit Hinweis auf die angespannte Finanzlage Ebrachs kategorisch: „Die Gemeinde nicht“. Man sei allerdings bereit, sich um öffentliche Fördergelder zu bemühen, um diese als Fremdmittel in die Finanzierung einzubringen.
Gefahr durch parkende Autos
Die mit Tempo 30 einhergehende halbseitige Sperrung der B22 soll verhindern, dass Menschen oder Fahrzeuge durch die laut eines Gutachtens vom Einsturz bedrohte Mauer zu Schaden kommen. Schon die bis zur Sperrung entlang der Mauer geparkten Fahrzeuge hätten den Einsturz auslösen können, hatte der Sachverständige gewarnt.
Die Verlagerung des Verkehrs in Richtung Hang durch die Absperrbaken soll die Stützmauer entlasten, so die Aussage von Jürgen König als Chef des Staatlichen Bauamtes in Bamberg. Weiterhin sei auf Kosten des erzbischöflichen Ordinariats eine Hilfskonstruktion „ertüchtigt“ worden, um einen Einsturz der Stützwand zu verhindern.
So tut sich seit der halbseitigen Sperrung der B22 neben dem historischen Bamberger Tor am östlichen Zugang zum Ortszentrum nur wenige Meter weiter gleich das zweite den Verkehrsfluss bremsende Nadelöhr in Ebrachs Zentrum auf.
Wie lange noch, das ist und bleibt erst einmal die spannende Frage.