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Sulzheim
Die Folgen für das Alltagsleben
Erhard Scholl
 |  aktualisiert: 11.09.2022 02:29 Uhr

Der Vortrag des Kreisgeschäftsführers des Bayerischen Roten Kreuzes, Thomas Lindörfer, und  die Diskussion um die Erhebung von Aufwendungs- und Kostenersatz für Feuerwehreinsätze, bei denen der Verursacher ein aktives Feuerwehrmitglied ist, waren die Hauptpunkte der Sitzung des Sulzheimer Gemeinderats.

Thomas Lindörfer rief einige Katastrophen der jüngsten Zeit in Erinnerung: Simbach in Niederbayern, die Katastrophe im Ahrtal. Allen diesen Ereignissen war gemeinsam, dass sich niemand die Ausmaße der Schäden habe vorstellen können, ebensowenig die Folgen, die dies für das Alltagsleben hatte: Stromausfall, der über mehrere Wochen anhielt, Wegbrechen der Abwasser- und Wasserversorgung, Ausfall der Telefon- und Internetverbindungen, die Heizungssteuerung fiel aus, Tankstellen haben wegen des Stromausfalls nicht mehr arbeiten können.

Das Rote Kreuz hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, mit dem Präventionsprojekt VILSS (Vulnerabilität im Landkreis Schweinfurt bei Stromausfall) "auf mögliche Schadensfälle hinzuweisen und für eine Überlegung zur eigenen Sicherheitseinschätzung motivieren", wie es im Flyer des Roten Kreues heißt. In Gerolzhofen und Wasserlosen - zwei Gemeinden mit unterschiedlicher Infrastruktur - wurden daher Pilotprojekte gestartet, die vorhandenen Gegebenheiten zum Katastrophenschutz zu sichten und Möglichkeiten der Verbesserung zu sichten.

Fazit: "Wir haben in Punkto Sicherheit für Bevölkerung, Wirtschaft und Politik noch "Luft nach oben", um unsere Planungen für Schadensfälle und Katastrophen zu verbessern". Welche Möglichkeiten es dafür gibt, das zeigt eine Ausstellung zum Thema "Sind wir wirklich sicher" im Oktober im Rathaus Sulzheim. Das Rote Kreuz bietet auch Vorträge zu diesem Thema für bestimmte Zielgruppen, wie Kindergärten, Sportvereine und Schulen an.

"Wer hat seine Geburtsurkunde, das Familien-Fotoalbum, den Personalausweis, Versicherungsscheine innerhalb von zwei Minuten griffbereit?"  
Thomas Lindörfer, Kreisgeschäftsführers des Bayerischen Roten Kreuzes

Die Gemeinden sind gefordert, sich auf solche Situationen besser einzustellen: Wie kann die Einsatzbereitschaft der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sichergestellt werden, etwa bei längerem Stromausfall ? Wie kann gesichert werden, dass die Verwaltung arbeiten kann ? Wie kann die Wasser- und Abwasserversorgung sichergestellt werden? Wer gehört zum Krisenstab, wie laufen Entscheidungen, wo trifft sich der Krisenstab ? Wo ist eine Anlaufstelle für Bürger vorgesehen, die Hilfe brauchen ? Nur eine Auswahl von Fragen, die geklärt sein sollten, bevor der Katastrophenfall eintritt - den sich niemand wünscht.

Auch Privatpersonen sind erfahrungsgemäß meist nicht vorbereitet auf den Katastrophenfall. "Wer hat seine Geburtsurkunde, das Familien-Fotoalbum, den Personalausweis, Versicherungsscheine innerhalb von zwei Minuten griffbereit ?" war die Frage von Lindörfer.

Man kann sich privat auch über die App NINA über Warnlagen informieren. Dort gibt es auch Checklisten zur Selbsthilfe in Schadensfällen. Auch in der App "Team Bayern" gibt es wertvolle Anregungen zum Katastrophenschutz.

Diskussionen gab es auch um den Tagesordnungspunkt "Verzicht auf Erhebung von von Aufwendungs- und Kostenersatz für Feuerwehreinsätze bei denen der Verursacher ein aktives Feuerwehrmitglied ist". Unbestritten war im Gremium, dass es eine persönliche Härte darstellt, wenn aktive Feuerwehrleute noch dafür bezahlen müssten, wenn die Feuerwehr für sie im Einsatz ist. Bürgermeister Jürgen Schwab informierte, dass die Gemeinde Sulzheim keine Kosten berechne, wenn es sich um einen Einsatz für die Gemeinde Sulzheim handelt.

Albrecht Dazer regte an, die Kostenfreiheit auch auf die Familienangehörigen der FFW auszudehnen. Dagegen wurde eingewandt, dass diese Ausweitung zu Problemen führen könne, da "Familienangehörige" ein vager Begriff sei. Außerdem bestehe Rechtsunsicherheit, so Bürgermeister Schwab, ob diese Ausweitung rechtlich zulässig sei.

Schließlich einigte man sich darauf, wie in der Beschlussvorlage vorgesehen, den Verzicht auf die Erhebung von Aufwendungs- und Kostenersatz auf die aktiven Feuerwehrleute zu begrenzen. Bürgermeister Schwab wird klären, ob die Ausweitung auf Familienangehörige rechtlich zulässig wäre, je nach Ergebnis der Nachfrage könne man den Beschluss dann gegebenenfalls ändern.

 
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