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Sulzheim
Die Abwassergebühr bleibt bezahlbar
Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden künftig auch Grundstücks- und Dachflächen, wie hier in Alitzheim, zur Berechnung mit herangezogen, – vorausgesetzt, das Regenwasser wird in die Kanalrohre abgeleitet. Ziel ist die Nutzung oder Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück.
Foto: Peter Pfannes | Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden künftig auch Grundstücks- und Dachflächen, wie hier in Alitzheim, zur Berechnung mit herangezogen, – vorausgesetzt, das Regenwasser wird in die Kanalrohre abgeleitet.
Peter Pfannes
 |  aktualisiert: 23.03.2024 02:46 Uhr

Die meisten Verbraucher in den vier Sulzheimer Ortsteilen können aufatmen. Bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab 1. Juli dieses Jahres werden die Abwassergebühren erheblich niedriger ausfallen, als noch im Dezember vergangenen Jahres prognostiziert. Bei den Gegenstimmen von Otmar Gräb und Herbert Back (beide Mönchstockheim) befürworteten die Mitglieder des Gemeinderats in ihrer Sitzung am Montag im Rathaus mehrheitlich die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr.

Gleichzeitig verabschiedete das Gremium die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Der Ratsbeschluss von Mitte Dezember 2023 zu dem Thema wurde einstimmig aufgehoben. Der Bemessungszeitraum der Vorauskalkulation für die Einrichtung "Kanal Sulzheim" beträgt dreieinhalb Jahre. Die Grundgebühren berechnen sich nach der Durchflussmenge und betragen zwischen 90 und 360 Euro pro Jahr. Die Höhe der Schmutzwassergebühr liegt ab 1. Juli bei einem Euro und 58 Cent je Kubikmeter. Ab 1. Januar 2025 steigt sie auf einen Euro und 88 Cent.

Im Dezember waren noch über drei Euro grob kalkuliert worden. Nach einer detaillierten Neuberechnung wird es nun wesentlich günstiger für die Haushalte. Als Niederschlagswassergebühr werden zunächst fünf Cent je Quadratmeter Grundstücksfläche berechnet, ab dem neuen Jahr dann 15 Cent. Die gesplittete Abwassergebühr soll finanzielle Anreize zur Entsiegelung der Grundstücksflächen und zur Nutzung oder Versickerung des Regenwassers schaffen. Grundsätzlich wird sie als Beitrag zur Hochwasservorsorge und zur Erhaltung von Feuchtlebensräumen eingestuft.

Wegen Defizit: Elternbeiträge steigen

Die Gemeinde Sulzheim als Träger der Mittagsbetreuung hat in den letzten sechs Schuljahren ein durchschnittliches Defizit von 8700 Euro erzielt, im vergangenen Schuljahr sogar 9800 Euro. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Erhöhung der monatlichen Elternbeiträge um 40 Prozent parallel zur Gemeinde Donnersdorf (ebenfalls Träger der Mittagsbetreuung), die jüngst ein Minus von 9300 Euro ausgleichen musste. Einige Beispiele: Bei einer Betreuungszeit von zwei Tagen steigt der Beitrag von 35 auf 49 Euro, bei drei Tagen von 45 auf 63 Euro, bei vier Tagen von 55 auf 77 Euro und bei fünf Tagen von 60 auf 84 Euro.

Wer trägt die Kosten für Hochwassereinsätze?

Kontrovers diskutiert wurde der Vorschlag, auf Kostenersatz für die Hochwassereinsätze 2021 zu verzichten. Christian Schäfer forderte eine einheitliche Regulierung, um Ungerechtigkeiten auszuschließen. Höhere Gewalt könne man nicht mit dem Fehlen eines Rückstauventils gleichsetzen, so Schäfer. "Schäden aus Katastrophen sollten von der Allgemeinheit getragen werden", betonte Zweiter Bürgermeister Albrecht Dazer. Wer nicht an einem Bach wohne, habe bei Überschwemmungen Glück gehabt. Die Kosten für die Einsätze der Feuerwehr sollten deshalb nicht den Geschädigten allein aufgebürdet werden.

Den dritten Bürgermeister Elmar Weinbeer ärgerte es, dass das Thema aus dem Jahr 2021 erst jetzt zur Debatte kam. "Drei Jahre später kann man sich doch nicht mehr genau erinnern", so Weinbeer. Bürgermeister Jürgen Schwab forderte seine Ratskollegen auf, sich Gedanken zu machen, künftig Hochwassereinsätze nicht mehr zu verrechnen.

Keine Einwendungen hatte das Gremium gegen den Bauantrag einer Parkplatzüberdachung in Sulzheim. Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage montiert werden.

 
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