Manchmal ist sie zum Lachen, die Auseinandersetzung mit dem Sterben. Der Film „Die Kunst des Ausklangs“ schließt die Herzen seiner Zuschauer mit diesem Lachen auf, um sich dann sehr berührend, manchmal verstörend, aber immer bewegend mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen.
Der Hospizverein der Malteser und der Schweinfurter Hospizverein haben gemeinsam mit der Krebsberatungsstelle am Leopoldinakrankenhaus eingeladen, sich auf den Film und das Thema einzulassen. So feierten die Hospizvereine ihr 25-jähriges und die Krebsberatung ihr zehnjähriges Bestehen.
Daigo Kobayashi heuert bei einem vermeintlichen Reiseunternehmer an, schnell stellt sich heraus, dass es sich um die letzte Reise handelt, die hier begleitet wird. Verstorbene werden, vor den Augen ihrer Angehörigen, in einer ruhigen Zeremonie gewaschen, geschminkt und eingesargt. Ist es das Schicksal, seine Bestimmung oder gar Berufung, die Kobayashi so nah an den Tod geführt hat. Nach anfänglichen Schwierigkeiten jedenfalls wir die Leichenwäsche durchaus zu seiner Berufung und einem wertvoller Dienst, den am Ende sogar die anerkennen und mittragen, die vorher den Tod verdrängten und den Umgang damit ekelhaft fanden.
So einige der Zuschauer hatten am Ende des Films Tränen in den Augen, dabei zeigte der Film „viele Werte, die unsere Vereine vereinigen“, meinte Doris Göb, Leiterin der Krebsberatungsstelle.
Das Thema Sterben und Tod ist mehr in die Öffentlichkeit gerückt
Emma Richter feierte mit der Hospizbewegung auch ihren 25-jährigen Einsatz als Hospizhelferin. Sie ist eine Frau der ersten Stunde und hörte damals wie heute vor allem den Satz: „Dass du das kannst, ich könnt das nicht.“ Sie begann ihren Dienst in der Palliativstation und lernte schnell: „Viel reden ist nicht notwendig, schweigendes Zuhören ist wichtiger.“ Sie merkt aber auch, dass sich in den letzten 25 Jahren etwas geändert hat. Das Thema Sterben und Tod ist mehr in die Öffentlichkeit gerückt, die Menschen sind offener und interessieren sich.
Das bestätigt auch Göb für die Krebsberatungsstelle. Der anfängliche „Schreck vor der Beratungsstelle“ sei weg, stellt sie fest. Sie führt das auf eine gute Mund-zu Mund-Propaganda zurück. Die Menschen ließen sich viel eher auf Gespräche und Hilfsangebote ein, allerdings werde die Problemlage auch immer komplexer, zumal viele der Betroffenen zurzeit jung seien und zum Teil noch kleine Kinder hätten.
Immer wieder lassen sich neue Leute auch zu Hospizhelfern ausbilden, so wie beispielsweise Gerti Stefi. Sie verlor vor eineinhalb Jahren ihren Mann und erlebte auf der Palliativstation wie hilfreich so eine Hospizhelferin sein kann. Die Ausbildung zur Hospizhelferin half ihr auch den Tod ihres Mannes zu verarbeiten. „Ich konnte so viel reden, ich weiß nicht, wie ich das alleine bewältigt hätte.“
Eine der mächtigsten Bewegungen überhaupt
Dr. Johannes Mühler, Vorsitzender des Schweinfurter Hospizvereins hält die Hospizbewegung für „eine der mächtigsten bürgerschaftlichen Bewegungen überhaupt“. Ethisch und rechtlich sei man heute vor allem als Arzt auf einer ganz anderen Ebene als noch vor 25 Jahren, dennoch gibt es wieder neue Probleme. Er warnt: „Eine Patientenverfügung ist keine Vollkaskoversicherung gegen Pflegebedürftigkeit.“ Es gelte immer die rechte Balance im Spannungsfeld zwischen Autonomie und Sterbehilfe zu finden. Er erlebe immer wieder, dass Angehörige mit der Patientenverfügung winkten und meinten, damit sei alles erledigt, aber auch ein pflegebedürftiges Leben kann noch ein gutes sein und von den Betroffenen genossen werden.
Was sich in den 25 Jahren auf alle Fälle geändert hat, weiß Monika Spath vom Malteser-Hospizdienst. Die Familien, die die Schwerstkranken früher getragen hätten, sind oft nicht mehr da, die Kinder weit verstreut. Deshalb bräuchte es Hilfe von außen. Das betont auch Staatssekretär Gerhard Eck in seinem Grußwort. Viele Menschen seien heute „mutterseelenalleine“ und bräuchten Unterstützung. Das habe die Politik viel zu spät erkannt, „Parteiübergreifend“ dankte er allen Ehrenamtlichen für ihren wertvollen Dienst und sagte ihnen jede Unterstützung zu.