Die finanzielle Lage Wipfelds ist angespannt. Ein Puffer, so Bürgermeister Tobias Blesch, ist aktuell vorhanden. Doch die Gemeinde müsse auf einem schmalen Grat zwischen sparsamem Wirtschaften und Investitionen in die Gemeindeentwicklung balancieren.
Die Situation spiegelt sich auch in der Stellungnahme vom Landratsamt wider. Zwar wird von dort die kürzlich verabschiedete Haushaltssatzung 2021 und die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 200 000 Euro rechtsaufsichtlich genehmigt – aber mit Auflagen, wie Blesch nun sein Gremium informierte.
Prioritäten und Pflichtaufgaben genau ausloten
Wie die Rechnungsprüfungsstelle aufführte, müssen alle Ausgaben auf Dringlichkeit, Notwendigkeit und Verschiebbarkeit untersucht werden. Freiwillige Maßnahmen sollten verschoben, neue Investitionen und Ausgaben nur für dringend erforderliche Pflichtaufgaben getätigt werden; es sei denn, die Ausgaben refinanzieren sich durch die unmittelbar damit zusammenhängenden Einnahmen.
Gleichzeitig muss im – laut Landratsamt strukturell geschwächten – Verwaltungshaushalt sparsam gewirtschaftet werden, sprich Ausgaben reduziert und Einnahmen gesteigert werden, darauf hatte auch Kämmerin Marliese Hofmann bereits in der Haushaltsdebatte hingewiesen.
Konsolidierungskonzept aufstellen, falls Stabilisierungshilfe nötig wird
Die Prüfungsstelle schlägt konkret die Erhöhung der Realsteuer-Hebesätze und die Anhebung der Gebühren bei Bestattungen und Fähre zur Optimierung des Deckungsgrads vor. Genau zu berechnen sind auch die kalkulatorischen Kosten bei kostenrechnenden Einrichtungen. Im schlimmsten Fall muss die Gemeinde Haushaltssperren verhängen.
Die Rechnungsprüfungsstelle empfiehlt darüber hinaus die Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes, falls eine Stabilisierungshilfe nötig wäre. Ausdrücklich wurde auch darauf hingewiesen, dass eine geplante Kreditaufnahme 2023 (65 000 Euro) aus aktueller Sicht definitiv nicht genehmigungsfähig sei.
Für Gabriele Brach waren die Ausführungen des Landratsamts erneut ein "deutlicher Hinweis", dass der Gemeinderat über bereits anvisierte Maßnahmen (Stichwort: barrierefreier Gehweg und Kirchenrenovierung) neu "verhandeln" müsse.
Was die Wahlhelfer am 26. September bekommen
Eine Formalie, aber nötig: die vor Wahlen nötige Festlegung des sogenannten Erfrischungsgelds für die Mitglieder der Wahlvorstände. Hier wurden für den Vorsitzenden 35 Euro und die übrigen Wahlhelfer 25 Euro beschlossen. Wie bisher üblich, stellt die Gemeinde den Wahlhelfern im Einsatz zuzüglich zum Erfrischungsgeld, Getränke und Essen bereit.
Weiter ging es in der Gemeinderatssitzung mit verschiedenen Anträgen von Vereinen, die gemeindlichen Grund für Veranstaltungen nutzen möchten und allesamt grünes Licht bekamen für eine kostenfreie Nutzung der Flächen, während Strom und Wasser anteilig abgerechnet werden. Die Bürgerbühne Wipfeld darf die Plätze vor der Celtis-Schule und am Kirchberg sowie die Schulaula inklusive Toiletten für die Theaterproben und ihre Aufführung "Judas" nutzen (vom 15. August bis 1. September 2021).
Am 15. August wird die neue Weinprinzessin inthronisiert
Die Festgemeinschaft Musikverein-Weinbauverband feiert auf dem Platz am Kirchberg am 8. August den "Musikalischen Kirchbergschoppen", und der FC Wipfeld darf Parkplatzfläche und die Veranstaltungsbühne für seine 100-Jahr-Feier am 14. August nutzen. Eine sonst dafür übliche Gebühr ist abgegolten, da aktuell die Gemeinderatssitzungen im Sportheimsaal unentgeltlich stattfinden.
Und für die Inthronisation der neuen Wipfelder Weinprinzessin darf der Weinbauverein die Flächen am Kirchberg sowie der Celtis-Schule am 15. August nutzen.
Einstimmig ging dann die Bauanfrage zum geplanten Anbau eines Außenaufzugs an einem bestehenden Wohnhaus durch. Das Vorhaben erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren, entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans und dient der Barrierefreiheit.