Das Kommunalunternehmen "Verwaltungs- und Serviceunternehmen der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen (VG) - Anstalt des öffentlichen Rechts der VG Gerolzhofen" (KU) steht vor dem Aus. Einstimmig beschlossen die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung in ihrer Sitzung am Mittwoch in der Gerolzhöfer Stadthalle die Auflösung des 2004 gegründeten KU. Hintergrund sind Änderungen bei der Umsatzsteuer, die ab dem 1. Januar 2023 gelten. Der Zweck des KU ist damit nicht mehr gegeben, ihre Führung rentiert sich nicht mehr.
Das KU sei vor 18 Jahren gegründet worden, um bei der Handhabung geringfügiger Beschäftigungen flexibler zu sein, erklärte VG-Geschäftsführer Johannes Lang. Ab dem neuen Jahr seien alle Löhne und die Leistungen des KU zum vollen Satz von 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig. Die Kommunen zahlen quasi 19 Prozent mehr. "Das KU bringt somit keine Vorteile mehr für die Beschäftigten und auch nicht für die Kommunen, eher Nachteile", erläuterte Lang.
Bestehende Arbeitsverträge werden aufgelöst und mit den Gemeinden neu abgeschlossen
Der Bürgermeisterausschuss der VG Gerolzhofen sowie der Verwaltungsrat des KU hatten deshalb die Auflösung des Kommunalunternehmens zum Ende des Jahres empfohlen. Gemeinschaftsvorsitzender Thorsten Wozniak sagte dazu: "Wir haben uns im Kreis der Bürgermeister und des Rats ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt." Bestehende Arbeitsverträge werden nun aufgelöst und mit den Gemeinden neu abgeschlossen, ging Lang auf das künftige Prozedere ein. Das Landratsamt Schweinfurt wurde über die Absicht einer Auflösung des KU bereits informiert.
Norbert Finster fragte nach der Anzahl der Beschäftigten. Elf Versicherungsbeschäftigte und 93 Minijobber, lautete die Antwort des Geschäftsführers. Künftig werden diese bei den Mitgliedsgemeinden angestellt sein. Mit ihrer Grundsatzerklärung fasste das Gremium drei einstimmige Beschlüsse:
1. Die VG Gerolzhofen löst das Kommunalunternehmen zum 31. Dezember 2022 auf. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Satzung zur Aufhebung der Unternehmenssatzung der "VG – Anstalt des öffentlichen Rechts", die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
2. Die VG hebt die Zweckvereinbarung vom 28. Juni 2004 einschließlich der Protokollerklärung auf. Die Aufhebung der Zweckvereinbarung soll durch eine Auflösungsvereinbarung mit den Mitgliedsgemeinden der VG erfolgen.
3. Der Gemeinschaftsvorsitzende Thorsten Wozniak wird ermächtigt, sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit der Auflösung des Kommunalunternehmens abzugeben.
Johannes Lang informierte die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, dass die Gutachten für das digitale Rathaus, die IT-Sicherheit und den Datenschutz im Rathaus auf den Weg gebracht sind. Die Ergebnisse werden der Gemeinschaftsversammlung vorgestellt.