Gemeinsam mit der Nachbargemeinde Arnstein und mit fachlicher Unterstützung der Windkümmerer der Firma endura kommunal beschäftigt sich der Markt Werneck seit Sommer letzten Jahres mit einem weiteren Ausbau der Windenergie auf der Schraudenbacher Höhe zwischen den Ortschaften Vasbühl, Schraudenbach und Schwebenried. Dort liegen auf Arnsteiner Gemarkung die Vorrang- und Vorbehaltgebiete WK 4 und WK 25 sowie auf Wernecker Seite das WK 56 "Klingenberg".
Jetzt empfehlen die Windkümmerer der Gemeinde, auch beim Vorrang- und Vorbehaltsgebiet WK 57 auf den Gemarkungen von Mühlhausen und Zeuzleben das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen. Das berichtete Bürgermeister Sebastian Hauck bei der ersten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause. Grund seien die sich änderten Rahmenbedingungen. Demnach müsse Bayern ab Juni 2023 die im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Windkraftnutzung aus der 10-H-Regelung nehmen.
Laut Windkümmerer könnten Projektentwickler und Investoren diese Flächen dann auch ohne Zustimmung der Kommunen mit Windrädern beplanen. Statt Mindestabstandsregelungen müssten dann nur noch Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Aktiv gegensteuern könne die Gemeinde durch eine zeitnahe Flächensicherung über ein Poolingverfahren. Wie Bürgermeister Hauck sagte, habe die Verwaltung deshalb die dortigen Grundstückseigentümer bereits angeschrieben und gebeten, vorerst keine Verträge zu unterschreiben. In gleicher Weise werde auch Arnstein bei seinem Vorbehaltsgebiet WK 26 vorgehen, das an das WK 57 auf Wernecker Seite angrenzt.
Einstimmig trug der Gemeinderat die vom Bürgermeister vorgestellten Beschlussvorschläge mit. Sie orientieren sich an den bereits im November gefassten Beschlüssen zum Vorgehen bei der Schraudenbacher Höhe. So sollen die weiteren Planungen bezüglich der Windkraftnutzung im WK 57 ebenso wie ein Flächenpooling der Eigentümer gemeinsam mit der Stadt Arnstein angegangen werden. Ausgeweitet wird der Auftrag der Firma endura kommunal, zu gegebener Zeit bei der Erstellung eines mit Arnstein abgestimmten Bebauungsplans zur Steuerung des Windenergieausbaus zu unterstützen.
Versetzung des Ettlebener Ortsschildes
Im April hatten die drei Gemeinderäte aus Ettleben eine Versetzung des Ortsschildes an die Einfahrt Ettlebener Straße 2 bei der Gemeinde beantragt. Laut Untere Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt falle dies aber nicht in die Zuständigkeit des Marktes Werneck, wie der Bürgermeister erklärte. Die Antragsteller müssten sich bezüglich einer Versetzung deshalb direkt an das Landratsamt wenden.
Bekannt gab der Bürgermeister einen in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss. Demnach erhielt die ÜZ Mainfranken in Lülsfeld den Auftrag für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Werneck und Zeuzleben. Nach Abschluss der Arbeiten sind dann alle 13 Gemeindeteile auf die energiesparende Technik umgerüstet.
Auf die Nutzung durch Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränken will die Gemeinde Waigolshausen den gemarkungsübergreifenden Weg von Theilheim bis zur Bahnbrücke auf Eßlebener Seite. Grund seien die Schäden bei dem auf Theilheimer Seite geschotterten Weg. Angefragt habe die Nachbargemeinde, ob Werneck eine solche Widmungsbeschränkung bei dem öffentlichen Feld- und Waldweg mittrage, erklärte Bürgermeister Hauck.
Dies lehnte der Gemeinderat bei nur zwei Befürwortern ab. Die Verwaltung hatte auf eine rege Pkw-Nutzung des auf Eßlebener Seite asphaltierten Weges verwiesen. Veranlassen könne Waigolshausen aber auf eigene Kosten die Aufstellung eines Hinweisschildes, das auf eine Beschränkung des Verkehrs ab der Gemarkungsgrenze hinweist.
Und es ist auch nicht so, wie suggeriert wird, dass die 10-H-Regel bald nicht mehr gilt, die Staatsregierung will vielmehr unbedingt an ihr festhalten und hofft mithilfe der "Kümmerer" genügend Freiwilligkeit zu schaffen, damit die Ziele dennoch erreicht werden.
Die Staatsregierung scheint aufgrund der eher flauen Windverhältnisse in Bayern eh nicht so recht daran zu glauben, macht aber halt mit, um sich nicht von der grünen Mitregierung die 10-H-Regel wegnehmen zu lassen.