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Das Eßlebener Schulgebäude bleibt Gemeindeeigentum
Weil beim Schulhaus in Eßleben eine Generalsanierung ansteht, soll hier der Schulbetrieb nach einer vom Schulverband beschlossenen baulichen Erweiterung des Grundschulstandorts Schleerieth eingestellt werden.
Foto: Gerald Gerstner | Weil beim Schulhaus in Eßleben eine Generalsanierung ansteht, soll hier der Schulbetrieb nach einer vom Schulverband beschlossenen baulichen Erweiterung des Grundschulstandorts Schleerieth eingestellt werden.
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 22.12.2024 02:27 Uhr

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Raumknappheit hatte die Schulverbandsversammlung des Balthasar-Neumann-Schulverbandes im September beschlossen, die Grundschule am Standort Schleerieth zu zentrieren und baulich zu erweitern. Vorbehaltlich einer staatlichen Förderung soll auf dem dortigen Schulgelände ein Anbau mit der erforderlichen Anzahl an Klassenräumen für Unterricht und Mittagsbetreuung errichtet werden.

Im Anschluss soll dann gemäß der Beschlusslage der Schulbetrieb in der Grundschule Eßleben eingestellt werden, weil das in die Jahre gekommene Gebäude ohne eine Generalsanierung als Schule nicht mehr lange weiterbetrieben werden kann. Dagegen gestimmt hatte nur der aus Eßleben kommende Schulrat Klaus Balling.

Großes Interesse an der Zukunft des Gebäudes

Wie es nach dem Ende des Schulbetriebs mit dem im Eigentum der Gemeinde befindlichen Eßlebener Schulgebäude weiter geht, war Thema in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats. Ein Austausch mit der Eßlebener Vereinsgemeinschaft zu dieser Thematik erfolgte laut Bürgermeister Sebastian Hauck im Oktober bei einer Diskussionsveranstaltung im Sportheim, an der auch Schulleiter Carsten Stranz teilnahm. Deutlich geworden sei dabei das große Interesse an der Zukunft des Gebäudes.

Eine große Zuhörerschar aus Eßleben verfolgte nun auch die Gemeinderatssitzung. Zu Beginn überreicht Gemeinderat Peter Kamm begleitet von Beifall eine Unterschriftenliste an den Bürgermeister. Die 1097 Unterzeichner sprechen sich dafür aus, das Eßleberer Schulhaus sowohl für den Schulbetrieb als auch für die Nutzung durch die örtlichen Vereine und Gruppierungen zu erhalten. Insbesondere für den TSV und den Musikverein gebe es keine räumliche Alternativen zur Turnhalle und der Aula in der Schule.

Schulbetrieb für die nächsten 15 Jahre gewährleistet

Kamm äußerte in Richtung der Schulverbandsversammlung die Bitte, den Beschluss zurück zu nehmen. Er sprach von einem "Bauernopfer", weil nach seiner Meinung das Eßlebener Schulgebäude nicht schlechter sei als das in Waigolshausen mit ebenfalls vier Klassen. Der Gemeinderat von Waigolshausen hatte dem Schulverband im Vorfeld von sich aus eine Gewährleistung des Schulbetriebs für die nächsten 15 Jahre in dem gemeindeeigenen Schulgebäude zugesichert.

Kamm monierte auch, dass die Mieteinnahmen nicht zum Unterhalt verwendet und viele Jahre nichts gemacht wurde. Bürgermeister Hauck entgegnete, dass es mit Schönheitsreparaturen nicht getan sei, sondern für den weiteren Schulbetrieb in Eßleben massiv investiert werden müsste.

Entscheidend mitreden bei der Frage von Neubau oder Sanierung würden die Regierung von Unterfranken und die Schulbehörden. Eine Förderung gäbe es nur für die wirtschaftlichste Lösung. Auch schulpolitische Entscheidungen würden eine Rolle spielen.

Spätere Nutzung durch Vereine weiterhin möglich

Vom Gemeinderat zu entscheiden sei heute, was mit dem Gebäude bei einer Einstellung des Schulbetriebs passiert, sagte Hauck. Er verwies darauf, dass in dem, für den Markt erarbeiteten Liegenschaftsprojekt grundsätzlich festgelegt worden sei, in jedem der 13 Gemeindeteile ein gemeindliches Gebäude für eine gemeinschaftliche Nutzung etwa durch Vereine und für öffentliche Veranstaltungen im Bestand der Gemeinde zu erhalten.

Letztlich stimmte der Gemeinderat einstimmig dafür, dass Grundschulgebäude auch bei einer Einstellung des Schulbetriebs mittelfristig im Eigentum der Gemeinde zu behalten. Die Nutzung durch Vereine sei damit weiterhin möglich. Sollten erhebliche Investitionen zur Bestandserhaltung notwendig werden, müsse der Gemeinderat über das weitere Vorgehen bei dem Gebäude erneut entscheiden.

 
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