
Er wollte niemanden verletzen, das war für ihn klar. Aber Geld brauchte er trotzdem, um an Drogen zu kommen. Also entschied er sich, in Schulen in Stadt und Landkreis Schweinfurt einzubrechen und dort nach Bargeld zu suchen. Nach Klassenkassen, in Sekretariaten. "Da tue ich keinem weh", erklärte der junge Mann vor Gericht seine Entscheidung. Nach zwölf Einbrüchen schnappte ihn die Polizei im August 2022. Seine Beute: 6134 Euro; der Schaden an den Schulen: 106.453 Euro.
Nun musste sich der 19-Jährige vor Gericht verantworten. Die Anklage: Diebstahl in acht Fällen, versuchter Diebstahl in vier Fällen, Sachbeschädigung. Er soll in zehn verschiedene Schulen Türen aufgehebelt und Fensterscheiben eingeschlagen haben – unter anderem in der Franziskus-Schule, der Volksschule Körner, der Dr.-Georg-Schäfer-Schule, dem Walther-Rathenau-Gymnasium, dem Olympia-Morata-Gymnasium und der Grund- und Mittelschule Sennfeld. Nicht immer jedoch war etwas zu finden.
Polizist fasst ihn beim vierten Einbruch in dieselbe Schule
"Die Kinder hatten Angst, die Lehrer hatten Angst", berichtete ein Polizeibeamter vor Gericht. Die Polizei habe also unter extremem Druck gestanden, den Täter schnell zu fassen. Am 1. August 2022 habe man ihn auf frischer Tat an der Franziskus-Schule in Schweinfurt ertappen können, "seine Lieblingsschule offenbar", in der er viermal war.
Schnell seien sich die Beamten sicher gewesen, dass sie den Richtigen haben. "Er hatte eindeutiges Täterwissen, konnte Fragen beantworten, die kein anderer beantworten konnte", sagte der Polizist. Und mit seiner Festnahme sei letztlich auch die Einbruchserie beendet gewesen.
19-Jähriger brach ein, um sich Geld für Drogen zu verschaffen
Als der Jugendrichter ihn fragte, ob er denn weitergemacht hätte, wenn ihn die Polizei nicht geschnappt hätte, antwortete der junge Mann: "Ich glaube, ich wäre nicht aus dem Kreis herausgekommen." Ihm tue es leid, was er getan habe. Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, habe er sich Geld beschaffen müssen. Für den Amtsrichter ein "klares Musterbeispiel dafür, wie es den Bach heruntergeht, wenn man nicht die Kurve kriegt".
Doch das soll sich jetzt ändern. Er sei motiviert, eine Therapie zu machen. "Die Struktur, die er im Gefängnis hat, tut ihm gut", sagte eine Jugendgerichtshelferin. Er habe eine schwierige Kindheit und Jugend gehabt, schwierige Verhältnisse im Elternhaus, häufig wechselnde Wohnorte und fehlende Bezugspersonen. Zum Tatzeitpunkt sei er cannabisabhängig und obdachlos gewesen. Und dennoch, sagte sie, habe er "eine Chance verdient".
Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten eine Jugendstrafe
In ihren Plädoyers waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung weitestgehend einig: Der junge Mann sollte aus ihrer Sicht zu einer Jugendstrafe – die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und zehn Monate, die Verteidigung eine Strafe unter drei Jahren – verurteilt werden und in eine Erziehungsanstalt kommen.
Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen wegen Diebstahls, versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung (eine Auseinandersetzung in U-Haft) schließlich zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und ordnete seine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt an.
Trotz der schwierigen Entwicklung, sei es "bemerkenswert, dass er strafrechtlich fast nicht in Erscheinung getreten ist", sagte der Jugendrichter. Auch, dass er niemanden verletzen wollte, finde er löblich. Eigentlich "ein nicht unsympathischer junger Kerl". Der Richter wies darauf hin, dass es sich um "erzieherische Ziele" handele, die Zeit brauchten. Es sei – insbesondere mit der Therapie – ein langer Weg. Wenn er entlassen werde, solle er schließlich eine Perspektive haben. Das Urteil ist rechtskräftig.