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Gerolzhofen
Corona: Welche Sonderregeln für Gemeinderäte und Zuhörer gelten
Wenn der örtliche Stadt- oder Gemeinderat am Abend tagt, dann ist die Sitzung selten vor 21 Uhr beendet. Kommen Räte und Zuhörer dann in Konflikt mit der Ausgangssperre?
Wenn Gemeinderäte bis in die späten Abendstunden hinein tagen, dann gibt es für sie eine Ausnahmeregelung von der derzeit geltenden Ausgangssperre. Im Bild der aktuelle Gemeinderat von Frankenwinheim.  
Foto: Stefan Polster | Wenn Gemeinderäte bis in die späten Abendstunden hinein tagen, dann gibt es für sie eine Ausnahmeregelung von der derzeit geltenden Ausgangssperre. Im Bild der aktuelle Gemeinderat von Frankenwinheim.  
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 13.02.2024 01:47 Uhr

Seit dem 11. Januar gilt im Freistaat die nächste Verschärfung der Corona-Schutzbestimmungen. Dazu zählt auch die Kontaktbeschränkung: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur noch den Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt. Neben der Kontaktbeschränkung gibt es auch noch die Ausgangsbeschränkung und die Ausgangssperre. Sind damit Sitzungen von Stadt- und Gemeinderäten überhaupt noch möglich? Eine Nachfrage beim Landratsamt Schweinfurt schafft Klarheit.

Kontaktbeschränkung: Bei der Kontaktbeschänkung gibt es eine Ausnahmeregelung. Das Bayerische Innenministerium weist darauf hin, dass Gemeinderats- und Kreistagssitzungen als Teil der staatlichen Exekutive grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgenommen sind. "Die Kontaktbeschränkung gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist", heißt es dazu ergänzend auch aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium. Das bedeutet: Die hauptberuflichen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und die ehrenamtlichen Mitglieder eines Stadt- oder Gemeinderats dürfen sich – unabhängig von der Personenzahl – zu Sitzungen treffen.

Allgemeine Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Für die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Gremien stellt die "Teilnahme an einer zulässigen Versammlung" einen triftigen Ausnahmegrund im Sinne der 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar. Und die Hauptberuflichen haben wegen ihrer "Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten" ebenfalls einen triftigen Grund.

Gilt die Ausgangssperre?

Ausgangssperre: Ein weiterer Aspekt muss bei den Gemeinderatssitzungen auch beachtet werden: die nächtliche Ausgangssperre. Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten hier ebenfalls nur für die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten oder falls ein "ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Grund" vorliegt. 

Die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen nach 21 Uhr ist für die Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen also kein Problem. Für sie gilt der Ausnahmetatbestand der Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten. Und für die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Gremien stellt die Teilnahme an den Sitzungen auch nach 21 Uhr einen "gewichtigen und unabweisbaren Grund " als Ausnahmetatbestand von Paragraf 3 Nr. 7 der 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar, teilt das Landratsamt mit.

Dürfen Besucher kommen?

Doch wie sieht es mit den Bürgerinnen und Bürgern aus, die als Zuhörer an einer öffentlichen Gemeinderatssitzung teilnehmen? Die Anfrage beim Landratsamt Schweinfurt bringt folgendes Ergebnis: Die Öffentlichkeit wird weder durch die allgemeine Ausgangsbeschränkung noch durch die nächtliche Ausgangssperre von der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen kommunaler Gremien ausgeschlossen.

Das heißt: Wer an einer Sitzung als Zuhörer teilnehmen will, der kann sich bei der allgemeinen Ausgangsbeschränkung ebenfalls auf den Ausnahmetatbestand eines "triftigen Grunds" berufen. Dauert die Sitzung länger als 21 Uhr und ist der Bürger danach erst während der Ausgangssperre auf dem Heimweg, dann greift die gleiche Regelung wie für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder: Es liegt ein "ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Grund" als Ausnahme von der Ausgangssperre vor.

Sitzungen beginnen früher

In Gerolzhofen plant Bürgermeister Thorsten Wozniak, das komplette Gremium des Stadtrats in den kommenden Wochen möglichst selten tagen zu lassen und statt dessen verschiedene Ausschüsse zu laden. Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am vergangenen Montag steht als nächstes am kommenden Montag, 18. Januar, eine Sitzung des Bauausschusses an. Eine Woche später, am Montag, 25. Januar, wird dann nur der Ferienausschuss und nicht der komplette Stadtrat tagen.

Als Reaktion auf die nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr hat Bürgermeister Wozniak – unabhängig von den rechtlich durchaus möglichen Ausnahmetatbeständen – trotzdem angekündigt, die Sitzungen künftig schon um 18 Uhr beginnen zu lassen und spätestens um 20.30 Uhr zu beenden, damit sowohl die Besucher als auch die Mandatsträger rechtzeitig zu Beginn der Ausgangssperre zuhause sein können.

 
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