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Schweinfurt
Corona und Schweinfurt: Veranstaltungen absagen, nicht in die Disco 
Wer mehr als 100 Personen zu einer Veranstaltung erwartet, braucht eine Genehmigung von Stadt oder Landkreis. Disco-Betreibern wird außerdem empfohlen, zu schließen.
Stadt und Landkreis empfehlen, die Diskotheken zu schließen. 
Foto: Steffen Seliger | Stadt und Landkreis empfehlen, die Diskotheken zu schließen. 
Susanne Wiedemann
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:36 Uhr

"Es gilt der Grundsatz, dass alle Veranstaltungen, die nicht wirklich zwingend nötig sind, abgesagt oder bis auf weiteres verschoben werden sollen", heißt es in einer Pressemitteilung von Stadt und Landkreis.

Betreibern von Diskotheken wird empfohlen, diese Einrichtungen geschlossen zu halten. Der Bevölkerung wird empfohlen, Diskotheken zu meiden. Veranstaltungen, bei denen mehr als 100 Personen teilnehmen könnten und die zwingend notwendig erscheinen, müssen den Kreisverwaltungsbehörden angezeigt werden, so die Mitteilung.

Veranstaltungen in der Stadt Schweinfurt, auf die das zutrifft, müssen im Rathaus der Stadt Schweinfurt (Amt für öffentliche Ordnung) vom Veranstalter angezeigt werden. Betreffende Veranstaltungen im Landkreis Schweinfurt (Sachgebiet Kommunales und Ordnungsaufgaben) müssen im Landratsamt Schweinfurt angezeigt werden.

Stadt und Landkreis weisen auf die Allgemeinverfügungen vom 12. März hin: Danach muss der Veranstalter eine Risikobewertung selbständig durchführen. Diese Risikobewertung muss mit der Anzeige vorgelegt werden.  

Grundlage für die Riskobewertung sind der Kriterienkatalog des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Kriterien sind unter anderem: die Art und Dauer des Zusammenkommens – ob die Teilnehmer zum Beispiel gedrängt sitzen? Weiteres Kriterium: Die Herkunft der Teilnehmer. Kommen sie zum Beispiel nur aus der Umgebung oder auch aus anderen Ländern? Ein Punkt ist auch die Frage, ob ältere Menschen oder Vorerkrankte im Publikum sitzen. Die Durchführung einer solchen Veranstaltung mit mehr als 100 möglichen Teilnehmern ist somit erst nach der Anzeige und Beratung durch die zuständigen Stellen bei der Stadt beziehungsweise beim Landratsamt Schweinfurt zulässig, so die Mitteilung.    

Landrat Florian Töpper und Oberbürgermeister Sebastian Remelé betonen beide: "Lassen Sie uns als Gesellschaft in Stadt und Landkreis in diesen herausfordernden Tagen Besonnenheit und Verantwortungsbewusstsein füreinander zeigen. Bürgerschaft und öffentliche Institutionen werden gemeinsam diese Krise bewältigen. Die Schwachen zu schützen muss oberstes Gebot sein, sowohl bei Entscheidungen im öffentlichen wie im privaten Bereich." Beide danken allen Mitarbeitern in Haupt- und Ehrenamt insbesondere im Gesundheitswesen für ihren "fabelhaften Einsatz". 

 
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