Die bayerische Krankenhausampel steht auf Rot. Damit gelten in ganz Bayern strengere Corona-Regelungen, die insbesondere Ungeimpfte betreffen und Fragen bei Bürgerinnen und Bürgern, vor allem aber auch bei Geschäftsinhabern und –inhaberinnen, aufwerfen.
Diese Fragen können zum Beispiel sein: Welche Zugangsbeschränkungen gelten für meinen Betrieb? Habe ich Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test? Wie muss ich mich verhalten, wenn ich einen positiven Selbsttest habe?
Um Bürgeranfragen zeitnah und zielführend beantworten zu können, sind im Folgenden die Zuständigkeiten dargestellt. Aufgrund der Fülle der Anfragen wird empfohlen, zunächst die vorhandenen Online-Informationsseiten der Behörden zu nutzen. Sofern sich hierüber ein Anliegen nicht klären lässt, gibt es weiterhin die Möglichkeit, telefonisch oder per Mail Auskunft zu erhalten.
Die Krankenhausampel ist eine Regelung des Freistaats Bayern, der die Maßnahmen, die bei einer Änderung der Ampelfarbe umgesetzt werden müssen, zentral für alle bayerischen Städte und Kommunen vorgibt. Antworten auf häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie weiterführende Informationen rund um aktuelle Regelungen und die Corona-Pandemie allgemein werden daher auch zentral über die Webseite des StMGP bereitgestellt sowie auf der FAQ-Seite des Ministeriums. Das bayerische Gesundheitsministerium ist zudem telefonisch unter der Rufnummer (089) 5402330 sowie unter (0911) 215420 zu erreichen.
Wer dort keine Antwort auf seine Fragen erhält, kann sich an die entsprechende Abteilung der zuständigen Kommunalbehörde wenden.
Wann sollte ich mich ans Ordnungsamt wenden und wer ist für mich zuständig?
Die Ordnungsämter sind zentrale Ansprechpartner bei Fragen zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder bei Fragen zur Krankenhaus-Ampel (z.B. zum Thema Zutrittsbeschränkungen 3G / 3G+ / 2G, Regelungen für Beschäftigte). Zu beachten ist, dass Stadt und Landkreis Schweinfurt jeweils eigene Ordnungsämter haben und die Fragen je nach Standortbezug bzw. Wohnort oder Betriebsort an das zuständige Ordnungsamt gestellt werden müssen.
Stadt Schweinfurt Tel. (09721) 51-0, E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de (erreichbar: Mo-Mi 8-16.30 Uhr, Do 8-17 Uhr, Fr 8.30-13 Uhr).
Landkreis Schweinfurt Tel. (09721) 55160, E-Mail: ordnungsamt@lrasw.de (erreichbar: Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Mi 13-16 Uhr, Do 13-17 Uhr).
Wann sollte ich mich ans Gesundheitsamt Schweinfurt wenden?
Das Gesundheitsamt Schweinfurt ist zentraler Ansprechpartner bei gesundheitlichen Fragen zum Thema "Corona" (z.B. bei den Themen Quarantäne-Bestimmungen, Regelungen für enge Kontaktpersonen, Testmöglichkeiten). Dies gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, die in Stadt oder Landkreis Schweinfurt wohnen: Tel. (09721) 55745, Fax (09721) 55737, E-Mail: ga-anmeldung@lrasw.de (erreichbar: Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-17 Uhr, Fr 8-13 Uhr, Sa, So und Feiertag 10-14 Uhr).
Reiserückkehrer können Ihre Fragen per E-Mail an ga-einreise@lrasw.de senden.
Weitere Informationen für (Ein-)Reisende: www.landkreis-schweinfurt.de/einreise
Informationen zum Testangebot in Stadt und Landkreis Schweinfurt www.landkreis-schweinfurt.de/coronatest
Grundlegende und fortlaufend aktualisierte Informationen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Bürgerinnen und Bürger auch hier: www.landkreis-schweinfurt.de/coronavirus