Die Coronazahlen steigen. Am Mittwoch, 27. Juli, meldete das Gesundheitsamt Schweinfurt 250 Neuinfektionen für den Landkreis (77 für die Stadt Schweinfurt). Das Robert-Koch-Institut weist für den Landkreis zudem eine 7-Tage-Inzidenz von 994,4 aus und 812,1 für die Stadt Schweinfurt.
„Die Zahlen zeigen, die sogenannte Sommerwelle hat uns bereits vor Beginn der bayerischen Sommerferien erreicht“, wird Matthias Gehrig, kommissarischer Leiter des Gesundheitsamtes Schweinfurt, in einer Pressemitteilung des Landratsamtes zitiert. „Aufgrund der Lockerung der Quarantäne- und Isolationsvorgaben durch die Bundesregierung ist vor allem ein umsichtiges und eigenverantwortliches Handeln der Bürgerinnen und Bürger entscheidend.“
Gehrig verweist hier insbesondere auf das freiwillige Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Innenräumen und die Corona-Schutzimpfung, die weiterhin den wichtigsten Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf bietet.
Richtiges Vorgehen bei einem positiven Coronatest
Liegt ein positiver Coronatest vor, gelten weiterhin strenge Isolationsvorgaben. Als positiv getestet gelten Personen, die bei einem PCR-Test oder Schnelltest einer offiziellen Schnellteststelle positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die mindestens 5-tägige Isolation beginnt mit der Abnahme des Tests (Abstrich) und dauert maximal zehn Tage. Sie kann frühestens mit Ablauf des fünften Tages nach dem positiven Test beendet werden, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen.
Dabei wird auch nach dem Ende der Isolation für weitere fünf Tage empfohlen, außerhalb der eigenen Wohnung – insbesondere in geschlossenen Räumen – eine FFP2-Maske zu tragen und Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden.
Zeigt ein selbst durchgeführter Test (Selbsttest) ein positives Ergebnis, sollten sich Betroffene selbstständig isolieren und einen Bestätigungs-PCR-Test vereinbaren. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, schließt sich die mindestens 5-tägige Isolation an. Ein negatives Testergebnis zum Beenden der Isolation ist nicht mehr notwendig und wird nur vor Arbeitsantritt im medizinisch-pflegerischen Bereich gefordert.
Unabhängig von einem positiven Coronatest gilt, bei Krankheitsanzeichen sollten keine Veranstaltungen besucht und je nach Schwere der Symptome der Hausarzt bzw. die Hausärztin kontaktiert werden, sodass gegebenenfalls eine Krankmeldung veranlasst werden kann.
Eine Übersicht des Corona-Testangebots in Stadt und Landkreis Schweinfurt findet sich unter www.landkreis-schweinfurt.de/coronatest
Informationen zum Vorgehen bei einem positiven Coronatest finden sich unter www.landkreis-schweinfurt.de/positivertest