
Die Bayerische Staatsregierung hat wegen sinkender Inzidenzwerte erste Änderungen der derzeit gültigen Corona-Maßnahmen vorgesehen. Diese Änderungen betreffen den Schul- und Kitabetrieb sowie die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, soweit die 7-Tage-Inzidenz einen Wert von 100 Neuinfektionen nicht überschreitet.
Der Landkreis Schweinfurt liegt seit dem 21. Januar und die Stadt Schweinfurt seit dem 18. Januar durchgehend unter diesem Wert. Daher findet in Stadt und Landkreis Schweinfurt ab Montag, 22. Februar, insbesondere in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen und der Förderzentren sowie in allen Abschlussklassen Wechselunterricht oder, wo ein Mindestabstand von 1,5 Meter für komplette Klassen sichergestellt werden kann, auch Präsenzunterricht statt. Die teilte das Landratsamt mit. Die Maskenpflicht ist jeweils einzuhalten.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Stadt und Landkreis Schweinfurt werden ebenfalls ab 22. Februar geöffnet und kehren in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen. Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan.
Zudem können Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung ab 22. Februar unter den in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Voraussetzungen stattfinden. Die Volkshochschule startet ab dem 22. Februar daher wieder mit den Deutschlehrgängen zur beruflichen Weiterbildung und den Integrationskursen im Präsenzunterricht. Alle anderen Kursangebote der Volkshochschule zählen zur außerschulischen Bildung, die weiterhin untersagt ist.
Testmöglichkeiten im Zuge der Schul- und Kita-Öffnungen
Damit mögliche Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden können, sollen möglichst viele zurückkehrende Lehrkräfte, sonstiges schulisches Personal, Schüler, Kita-Kinder sowie Beschäftigte in der Kinderbetreuung freiwillig auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet werden. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) strebt für die Testungen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen die rasche Einführung und Bereitstellung von Schnelltests zur Selbstanwendung und die Nutzung anderer innovativer Testkonzepte an. Diese Testmöglichkeiten sind derzeit in Vorbereitung. Bis diese durch die Staatsregierung organisiert worden sind und vor Ort umgesetzt werden können, stehen alternative Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Testung von Personal an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Testung von Personal an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt vorrangig in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Einrichtungen und den niedergelassenen Ärzten vor Ort. Ergänzend stehen das Testzentrum Schweinfurt sowie die Zweigstelle in Gerolzhofen für eine Testung des Personals zur Verfügung. Die freiwillige Testung von Schülern soll bis zur Einführung und Bereitstellung von Schnelltests oder anderer Testkonzepte im Testzentrum Schweinfurt sowie in der Zweigstelle Gerolzhofen erfolgen. Der Test ist für jeden Bewohner Bayerns kostenfrei.
Eine Terminvereinbarung ist online unter www.corona-test-schweinfurt.de sowie telefonisch von Montag bis Freitag (9 bis 13 Uhr) unter der Telefonnummer (09721) 9490474 möglich. Termine können für das Testzentrum in Schweinfurt (Kasernenweg 1) sowie für die Zweigestelle Gerolzhofen (Berliner Straße/Volksfestplatz) gebucht werden.
Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.corona-test-schweinfurt.de oder über die Website des Landratsamts Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de sowie der Website der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de