Gute Nachrichten: Es gibt weitere Lockerungen der Coronaregeln in der Stadt Schweinfurt. Die Inzidenzgrenze von 100 ist fünf Tage in Folge unterschritten worden, daher erfolgt ab Dienstag, 1. Juni, die Einstufung in den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100. Für die Stadt Schweinfurt bedeutet das weitere Erleichterungen, unter anderem in den Bereichen Außengastronomie, Sport und Kultur. Ab 3. Juni kann man im Silvana baden, und der Wildpark ist nach siebenmonatiger pandemiebedingter Schließung ab 8. Juni wieder geöffnet. Hier die neuen Regeln:
Öffnung der Außengastronomie
Die Außengastronomie darf wieder geöffnet werden, wenn eine vorherige Terminbuchung erfolgt ist, die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist und ein negativer Test vorliegt (gilt nur, wenn Personen aus unterschiedlichen Hausständen an einem Tisch sitzen). Mitnahmefähige Speisen und Getränke dürfen jetzt auch wieder zwischen 22 und 5 Uhr ausgegeben werden.
Öffnung von Kulturstätten
Kinos dürfen wieder öffnen, unter der Voraussetzung, dass Besucherinnen und Besucher vor Eintritt einen negativen Corona-Test vorlegen.
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische Gärten und vergleichbare Einrichtungen dürfen öffnen. Die Zahl der Besucher ist abhängig von der Größe der Räumlichkeiten. Es muss stets ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden können. Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht, und Kontaktdaten sind zu erheben.
Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher erlaubt. Sie müssen einen negativen Corona Test nachweisen.
Lockerungen für Sport im Innenbereich und bei Sportveranstaltungen
Kontaktfreier Sport ist unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen auch im Innenbereich möglich. Kontaktsport und kontaktfreier Sport unter freiem Himmel darf in Gruppen bis 25 Personen ausgeübt werden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen einen negativen Corona-Test. Die Testnachweispflicht entfällt, wenn sich zur gemeinsamen kontaktfreien Sportausübung unter freiem Himmel nur Personen aus max. zwei Hausständen (max. fünf Personen) oder Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren treffen.
Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer mit festen Sitzplätzen möglich. Auch hier ist Voraussetzung, dass diese über einen entsprechenden negativen Corona-Test verfügen.
Außerdem ist kontaktfreier Sport in Fitnessstudios nach vorheriger Terminbuchung und mit negativem Corona-Test möglich.
Touristische Übernachtungsangebote wieder möglich
Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften sind wieder zulässig. Ebenso in diesem Rahmen gastronomische Angebote, auch in geschlossenen Räumen, sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Wichtige Voraussetzung ist hier, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Corona-Test (max. 24 Stunden alt) verfügen.
Lockerungen bei Freizeitangeboten
Der Betrieb von Flussschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischer Bahnverkehr, touristischer Reisebusverkehr sowie Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist wieder erlaubt, sofern Kundinnen und Kunden über einen negativen Corona-Test verfügen.
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen mehrere Personen erforderlich sind, sind unter der Voraussetzung eines negativen Tests (max. 24 Stunden alt, POC-Antigentest, vor Ort unter Aufsicht des Betreibers durchgeführter Selbsttest oder PCR-Test) für Teilnehmende und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung gestattet.
Freibäder sind für Besucherinnen und Besucher mit einem entsprechenden negativen Corona-Test und nach vorheriger Terminbuchung wieder geöffnet. Das Silvana nimmt zum 3. Juni den Badebetrieb im Außenbereich auf.
Der Wildpark Schweinfurt öffnet ab 8. Juni (Sonderöffnungstag, 14 bis 18 Uhr) wieder von Mittwoch bis Sonntag von 12 bis 16 Uhr. Voraussetzung für den Einlass ist ein negativer Corona-Test sowie die vorherige Online-Registrierung über die regy.me-App. Aufgrund der gültigen Abstandsregelungen können sich maximal 1000 Personen zeitgleich im Wildpark aufhalten, somit sind die Tickets auch auf maximal 1000 Stück beschränkt. Eine Anmeldung ist immer 7 Tage im Voraus möglich. Der Kiosk ist geschlossen, ebenso der Minigolfverleih. Auf dem kompletten Wildpark-Gelände muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Lockerung für Einzelhandel und Dienstleitungen
In allen geöffneten Ladengeschäften gelten nun die im Vergleich zur Bundesnotbremse etwas milderen Kundenzahlbegrenzungen (ein Kunde je 10 m² für die ersten 800 m² der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m² für den 800 m² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).
Die Öffnung von sonstigen Ladengeschäften ist im Rahmen von "Click and Meet" nach vorheriger Terminbuchung, für einen fest begrenzten Zeitraum und unter Beachtung der Quote "ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche" erlaubt. Ein negativer Test ist nicht mehr erforderlich.
Körpernahe Dienstleistungen dürfen unter den bisher für die Frisöre geltenden Hygieneregeln öffnen; auch hier gibt es keine Testpflicht. Auch die Testpflicht für Frisöre und Fußpflegebetriebe fällt weg.
Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten
Nach den Pfingstferien kann in allen Jahrgangsstufen Präsenzunterricht stattfinden, wenn 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten wird, ansonsten erfolgt Wechselunterricht. Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich zweimal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.
Kindertagesstätten und vergleichbare Tagesbetreuungseinrichtungen sind im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs (Betreuung in festen Gruppen) geöffnet.
Außerschulische Bildung, Musik- und Fahrschulen wieder möglich
Diese Angebote können wieder stattfinden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Maskenpflicht besteht grundsätzlich, auch am Platz.
Für Gesangs- und Instrumentalunterricht gilt, dass hier ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Lehrkräfte müssen eine medizinische Maske tragen, Schüler eine FFP2-Maske.
Lockerung der nächtlichen Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen
Die nächtliche Ausgangssperre, die zuletzt im Stadtgebiet bereits ab 21 Uhr galt, entfällt vollständig.
Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nun mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.
Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Innenstadt bleiben bestehen
Mit einer weiteren Allgemeinverfügung wurden die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt verlängert. Danach gilt im Innenstadtbereich von Schweinfurt weiterhin werktäglich von 10 bis 20 Uhr die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Der Konsum von Alkohol ist auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich bleibt weiterhin ganztägig untersagt.
Die Allgemeinverfügungen der Stadt Schweinfurt treten ab Dienstag, 1. Juni, in Kraft. Sie sind auf der Homepage der Stadt Schweinfurt www.schweinfurt.de einsehbar.