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Schweinfurt
Corona: Die Polizei zeigt Prostituierte an
Coronabedingte Verbote kontrolliert seit einer Woche die Polizei. Viele halten sich dran, aber nicht alle. Wie wird kontrolliert – und was droht Uneinsichtigen? 
Wie hier in Würzburg kontrolliert die Polizei auch in Schweinfurt und Umland, ob Abstandsregel und Ausgangsbeschränkungen, die zur Eindämmung des Coronavirus erlassen wurden, eingehalten werden.
Foto: Patty Varasano | Wie hier in Würzburg kontrolliert die Polizei auch in Schweinfurt und Umland, ob Abstandsregel und Ausgangsbeschränkungen, die zur Eindämmung des Coronavirus erlassen wurden, eingehalten werden.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 03.04.2020 02:10 Uhr

Die Schweinfurter Straßen sind fast leer, der Autoverkehr nicht der Rede wert. Die Leute scheinen sich an die weitreichenden Ausgangsbeschränkungen und Verordnungen zu halten, die die Bayerische Staatsregierung erlassen hat. Damit soll die Verbreitung des Coronavirus abgeschwächt werden, damit die Kliniken nicht mit einer zu großen Zahl Schwerstkranker überfordert werden.

Polizei hat Zeit für Kontrollen

An der Polizei ist es, zu kontrollieren, ob diese Bestimmungen eingehalten werden. Schafft sie das überhaupt, und wie viel Zeit hat sie dafür? Die Polizei kontrolliere verstärkt, ob etwa die Schließung von Geschäften oder Versammlungsverbote eingehalten wird, so ein Polizeisprecher.

Kontrollen erfolgten sowohl nach Feststellungen durch Polizeistreifen, als auch aufgrund von Mitteilungen, die "im zunehmenden Maße in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken und den Dienststellen eingehen". Nachdem Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ereignisse im öffentlichen Leben untersagt sind, seien Ressourcen frei geworden, sodass die Polizei flächendeckend die Verfügungen kontrollieren und durchsetzen könne.

Privat feiern und zocken

Auch im Bereich der Polizeiinspektion Schweinfurt haben sich nicht alle an die Regeln gehalten. Laut dem Polizeisprecher wurden Straftaten und zahlreiche Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) angezeigt: "Es wurde zum Beispiel Gaststättenbetriebe mit Kunden kontrolliert und auf ihr Fehlverhalten angesprochen." Ferner seien Zusammenkünfte meist Jugendlicher aufgelöst worden, "die sich an öffentlichen Plätzen wie auch in privaten Wohnungen trafen, um dort zu feiern, zusammen zu ,zocken' oder sich sonst ohne Grund getroffen haben, ohne einem gemeinsamen Hausstand anzugehören".

Konkret etwa wurde demnach eine sechsköpfige Gruppe angezeigt, die mit Getränken und Essen in einer Hotel-Lobby eng beisammen saß. Und: "Andere Personen wurden beanstandet, weil sie sich mit Bekannten aus anderen Haushalten im öffentlichen Raum getroffen hatten." Vom Mittwoch meldet die Polizei 19 diesbezügliche Einsätze im Bereich Main-Rhön, darunter in Schweinfurt, Sennfeld, Stadtlauringen und Michelau. Die Beamten hätten Personen kontroliiert, "die sich mit Freunden trafen oder sonstige Unternehmungen ohne triftigen Grund vornahmen". Ermittlungsverfahren seien eingeleitet worden. Und: "In Bad Neustadt an der Saale musste eine Streifenbesatzung eine Grillparty auflösen. Die Anwesenden waren erheblich alkoholisiert. Ihnen wurden Platzverweise erteilt."

Prostituierte boten Dienste an

Was droht Uneinsichtigen? Staatsanwaltschaften und Kreisverwaltungsbehörden seien für die Ahndung und Höhe etwaiger Strafbefehle und Bußgelder zuständig, schreibt die Polizei weiter. Die Bearbeitung solcher Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen werde beschleunigt an die zuständigen Stellen abgegeben, sodass "eine mögliche Sanktionierung zeitnah zum Ereignis stattfinden kann, um so einen erhöhten Erziehungseffekt zu erhalten". Die meisten Betroffenen hätten sich nach Belehrung und Erklärung der Rechtslage mit den Maßnahmen einverstanden erklärt. Der Freistaat Bayern erarbeitet gerade einen Bußgeldkatalog für Coronavirus-Verstöße.

Anzeichen für vermehrte häusliche Gewalt in Schweinfurt und Umland seit Erlass der Ausgangsbeschränkungen hat die Polizei bisher nicht. Sie berichtet aber von einem speziellen Verstoße gegen die Vorschrift, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten zu halten und nicht mit Menschen zu verkehren, die nicht dem eigenen Hausstand angehören: "In Schweinfurt müssen sich Prostituierte wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz verantworten, da sie entgegen der Allgemeinverfügung weiterhin ihre Dienste anboten."

 
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