
Kulturveranstalter, die förderfähige Projekte schon vorfinanziert hatten, aber wegen der Corona-Pandemie nicht durchführen konnten, will der Landkreis Schweinfurt unterstützen. Der Bildungs- und Kulturausschuss des Kreistags hat bei der Neufassung der Kulturförderrichtlinie eine Härtefallklausel eingefügt. In den genannten Fällen bleibt demnach die bewilligte Förderung bestehen und Ersatzveranstaltungen können zusätzlich gefördert werden.
Staffelung nach Volumen
Insgesamt weitet der Landkreis die finanzielle Unterstützung der Kultur aus. Künftig werden die Ereignisse nach Investitionsvolumen gestaffelt mit fünf bis zehn Prozent der Kosten gefördert. Der Höchstbetrag steigt von bislang 5000 auf 25 000 Euro. Ebenso hat der Ausschuss die Rahmenbedingungen für eine Zuwendung konkretisiert. Demnach müssen die Projekte einmalig und zeitlich befristet sein; zudem müssen Ressourcen und Ergebnis definiert sein. Neu ist auch die Erwähnung von Zuschüssen für so genannte "Leuchtturmprojekte" wie die Passionsspiele in Sömmersdorf und das Varietéfestival in Sennfeld, die der Landkreis jenseits seiner Förderrichtlinie unterstützen kann. Das war zwar bislang schon gängige Praxis, hatte aber im Papier keinen Niederschlag gefunden.
Nach dem Bericht von Ulfert Frey und Katharina Saur vom Sachgebiet Kreisentwicklung sind in den vergangenen sieben Jahren zwölf Projekte bezuschusst und vier abgelehnt worden. Im Durchschnitt gab es jeweils etwa 4000 Euro. Insgesamt stellt der Landkreis pro Jahr 50 000 Euro für die Kulturförderung bereit.
Geld auch für kleine Kulturprojekte
Kritik gab es an einer weiteren Neuerung: Künftig sollen auch kulturelle Kleinprojekte mit einem Etat bis zu 5000 Euro gefördert werden. 15 Prozent der Investition, also maximal 750 Euro, übernimmt dann die Landkreiskasse. 3000 Euro umfasst dieser neue Topf. Bislang hatte Landrat Florian Töpper (SPD) schon von seinem Recht Gebrauch gemacht, Ausgaben bis 1500 Euro selbst vornehmen zu können. Mit der Neuaufnahme der Kleinprojekte in die Richtlinie wolle er Transparenz schaffen, sagte Töpper. Um das Prozedere zu vereinfachen und nicht bei jedem Antrag eines Kleinprojekts eine Ausschusssitzung einberufen zu müssen, hat er vorgeschlagen, dass die Verwaltung das Geld bewilligen sollte.
Verwaltung darf entscheiden
Damit tat sich Alfred Schmitt (AfD) schwer: Dieses Vorgehen schwäche den Ausschuss und die demokratisch gewählten Mandatsträger, sagte er. Töppers Hinweise, dass der Ausschuss regelmäßig informiert werde und sich die Entscheidung über die Geldvergabe an den sachlichen Grundlagen aus der Förderrichtlinie orientieren müsse, konnten Schmitt nicht umstimmen. Sein Änderungsantrag, dass der Ausschuss über jede Anfrage befinden müsse, kam nicht zur Abstimmung, weil die Mehrheit aus CSU, SPD, Freien Wählern, Grünen und FDP der Richtlinie in Gänze und damit auch Töppers Vorschlag zustimmte.