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OBERWERRN
CO-Warngerät war ein Jahr defekt
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 01.06.2014 17:04 Uhr

Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen, die Akten liegen nun bei der Staatsanwaltschaft. Diese muss nun entscheiden, wie der Kohlenmonoxid-Unfall vom 8. November letzten Jahres, bei dem Dutzende Personen verletzt wurden, rechtlich zu würdigen ist. Diese ermittelt gegen die beiden Betreiber der Anlage und den Rennleiter wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, wie Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht auf Anfrage dieser Zeitung mitteilt.

„Gefährliche Körperverletzung“ – dieser Verdacht ist nicht ohne – insbesondere angesichts der Zahl der Verletzten und der Umstände des Unfalls. Monatelang hat die Wasserschutzpolizei Schweinfurt ermittelt, Zeugen aufgesucht und befragt, genauso wie die Anlagenbetreiber. Das Ergebnis: Aufgrund eines Sachverständigengutachtens „besteht der Verdacht, dass die Kartbahn zum Zeitpunkt des Vorfalls am 8. November 2013 bereits mehr als ein Jahr lang ohne funktionsfähiges Kohlenmonoxid-Warngerät betrieben wurde“, so der Oberstaatsanwalt.

Die Folgen waren an jenem Novemberabend 2013 beträchtlich: Acht mittelständische Schweinfurter Firmen wollten mit ihren Beschäftigten einen flotten Abend mit Fahrspaß genießen. In der geschlossenen Halle wurde ein Wettbewerb ausgetragen: Wer ist der flotteste unter den Kart-Fahrern? Zu Spitzenzeiten waren über 100 Menschen im Kart-Center – und immer mehr bekamen plötzlich Kopfschmerzen, klagten über Übelkeit oder Schwindelgefühl. Gegen 22 Uhr wurden Rettungsdienst und Polizei verständigt.

Fünf Männer und drei Frauen im Alter von 21 bis 45 Jahren wurden nach Polizeiangaben damals stationär in Kliniken aufgenommen. Bei allen seien erhöhte CO-Werte im Blut festgestellt worden. Die Kartbahn wurde daraufhin für etwa vier Wochen geschlossen. Noch im Dezember – da waren die umfangreichen Polizeiermittlungen noch nicht annähernd beendet – nahm das Unternehmen nach dem Einbau technischer Gerätschaften bezüglich Lüftung und Kohlenmonoxidwarnung schon wieder den Betrieb auf.

Laut Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Schweinfurt vom 31. Mai 2011 muss die Halle mit solch einem CO-Warngerät ausgerüstet sein, welches bei einem Überschreiten kritischer Kohlenmonoxid-Konzentrationen in der Raumluft Alarm auslöst. Wenn aber der Verdacht besteht, dass diese Anlage schon über ein Jahr nicht funktionsfähig war, wie Oberstaatsanwalt Weihprecht mitteilt, waren ebenso lang Besucher und Kart-Fahrer der Gefahr von Vergiftungen ausgesetzt.

„Gegen die Betreiber der Anlage und den verantwortlichen Rennleiter wird daher nunmehr wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung (Gesundheitsbeeinträchtigung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen) ermittelt“, heißt es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

Der Straftatbestand hat sich damit schon verschärft: Zu Beginn der Ermittlungen wurde noch wegen einer möglichen „fahrlässigen“ Körperverletzung ermittelt – jetzt wegen einer „gefährlichen“. Darin könnte sich der Verdacht des bedingten Vorsatzes ausdrücken, der wiederum aus der sehr langen Zeit eines nicht funktionsfähigen CO-Warngerätes hergeleitet werden könnte.

Drei Personen müssen demnach mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in 54 Fällen rechnen: die beiden Geschäftsführer Thomas und Alexander Hartmann sowie der „Rennleiter“.

 
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