Im Kampf gegen Hass-Postings im Internet haben Ermittler Wohnungen von 23 Verdächtigen in Bayern durchsucht. Es seien am Mittwochmorgen unter anderem Handys und Computer sichergestellt worden, sagte ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts. Die Durchsuchungen fanden demnach im Rahmen einer bundesweiten Aktion statt, der Großteil davon in Bayern. Deutschlandweit wurden 90 Gebäude durchsucht.
Drei Durchsuchungen in Unterfranken
Laut Landeskriminalamt sind auch drei Personen in Unterfranken unter Verdacht. Durchsucht wurde in Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie im Landkreis Rhön-Grabfeld. Ob sich der Verdacht bestätigt, müsse erst ausgewertet werden, hieß es auf Anfrage beim Polizeipräsidium Unterfranken. Sprecher Björn Schmitt bestätigte die Durchsuchung, machte zu den Ergebnissen zunächst aber keine detaillierten Angaben.
Man wolle "ein deutliches Zeichen gegen Hass-Kriminalität setzen", erklärte unterdessen der LKA-Sprecher. Durch akribische Auswertung bekomme man oft "Ermittlungsansätze zu weiteren Taten und Tätern", ergänzte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Wir planen weitere länderübergreifende Schwerpunktaktionen, auch um potentielle Hetzer abzuschrecken."
Justiz hilft beim Löschen beleidigender Inhalte
Ein wichtiger Aspekt ist nach Herrmanns Worten die möglichst schnelle Löschung der Inhalte auf den Plattformen. "Hier bietet die Bayerische Polizei im Rahmen eines Pilotprojekts an, bei der Anzeigeerstattung beim Plattformbetreiber eine Löschungsprüfung anzustoßen." Falls der Beitrag nicht fristgerecht gelöscht wird, schaltet die Polizei das Bundesamt für Justiz ein. Dann können dem Plattformbetreiber empfindliche Bußgelder drohen. "Je schneller der rechtswidrige Beitrag gelöscht oder gesperrt wird, desto geringer ist seine virale Verbreitung und damit der Schaden", brachte es Herrmann auf den Punkt.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Anbieter von sozialen Netzwerken mit mindestens zwei Millionen im Inland registrierten Nutzern, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten muss das innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Aufforderung geschehen, bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten in der Regel innerhalb von sieben Tagen.
Justizminister greift Facebook an
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nennt konkrete Beispiele: "In Gruppen und Kanälen des Dienstes Telegram werden Hass, Hetze und Verschwörungstheorien verbreitet. Weil der Dienst anfangs ein reiner Messenger war, fällt er nicht rechtssicher unter das NetzDG. Diese gefährliche Schutzlücke muss zeitnah geschlossen werden." Eisenreich rügte Facebook, das bei Ermittlungen "oft nicht hilfreich" gewesen sei. "Ich erwarte, dass Facebook Auskunftsverlangen der Ermittlungsbehörden ohne Wenn und Aber beantwortet."
Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. "Nicht nur das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke oder der Anschlag auf die Synagoge in Halle zeigen, was passieren kann, wenn sich Täter im Internet radikalisieren und der Hass in physische Gewalt umschlägt", teilte das Bundeskriminalamt mit. Bei den polizeilich erfassten Hass-Postings gab es 2020 einen Anstieg von 71 Prozent auf 2607 Fälle – bei einem großen Dunkelfeld.
Die Schnittmenge hier ist ja nicht unbeachtlich, wie zahlreiche Fälle in jüngerer Vergangenheit zeigten.