
Wer am Wahlsonntag, 23. Februar, im Wahllokal 01 in der Grundschule von Röthlein seine Stimme abgibt, wird etwas Ungewöhnliches entdecken, wenn er den Stimmzettel genau betrachtet. Am Kopf des Wahlzettels sind Informationen über Geschlecht und eine Spanne von Geburtsjahren der oder des Wählenden aufgedruckt. Grund dafür: eine Auswertung des statistischen Landes- und Bundesamtes.
Das Wahllokal ist für die sogenannte Repräsentative Wahlstatistik auserkoren worden, wie die Gemeinde Röthlein in ihrem Amtsboten bekannt gegeben hat. Die anderen Wahlbezirke der Gemeinde sind davon nicht betroffen.
Was soll ermittelt werden?
Laut Internetauftritt der Bundeswahlleiterin Ruth Brand soll ermittelt werden, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligen und wie die Wählerinnen und Wähler als Gruppe gestimmt haben. Zudem soll die Auswertung Auskunft geben, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Was wird erfasst?
Laut Information wird die Beteiligung an der Wahl, das Geschlecht und das Alter in Altersgruppen, die in der Regel zehn Jahre umfassen, ermittelt. Ebenso das Abstimmungsverhalten. Deswegen ist auf dem Stimmzettel beispielhaft Folgendes zu lesen: "weiblich, geboren 1966 bis 1980, K" (K kategorisiert die vorher bezeichnete Altersgruppe).
Wer ist betroffen?
Wie die Bundeswahlleiterin informiert, werden von den 92.000 Stimmbezirken in Deutschland fünf Prozent nach repräsentativen Vorgaben einbezogen. Das betrifft 1,9 Millionen Personen. Im Wahlkreis Schweinfurt gilt dies nur für das Wahllokal Röthlein 01.
Was ist mit Wahlgeheimnis und Datenschutz?
Es dürfen nur Wahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten herangezogen werden, heißt es bei der Bundeswahlleiterin. Zudem dürfen die Geburtsjahresgruppen nicht zu eng gefasst werden. "Durch diese Maßnahmen ist sichergestellt, dass die zu untersuchenden Bevölkerungsgruppen so groß sind, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Wahlberechtigte und Wählerinnen und Wähler möglich sind. Darüber hinaus bestehen einige verwaltungstechnische Regelungen", die Missbrauch verhindern sollen, heißt es in der Information wörtlich.
Kann man einen anderen Stimmzettel verlangen?
Nein. Im Wahllokal Röthlein 01 liegen am Wahlsonntag nur für die Statistik vorbereitete Stimmzettel parat. Wer ihn dennoch nicht nutzen möchte, kann vorab Briefwahlunterlagen anfordern. Sie sind nicht statistisch gekennzeichnet und werden in einem separaten Briefwahlbezirk ausgezählt. Briefwahl kann man noch bis zum Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr im Rathaus von Röthlein beantragen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Detaillierte Informationen gibt es im Internet unter bundeswahlleiterin.de sowie bei den Mitarbeitenden des Wahlamts von Röthlein.