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Waigolshausen
Bürgermeisteramt in Waigolshausen wird 2026 wieder hauptamtlich
Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat, dass nach der Kommunalwahl das Rathaus in Waigolshausen wieder hauptamtlich geführt wird.
Foto: Gerald Gerstner | Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat, dass nach der Kommunalwahl das Rathaus in Waigolshausen wieder hauptamtlich geführt wird.
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 27.03.2025 02:38 Uhr

Wenn bei Gemeinderatssitzungen Satzungsänderungen auf der Tagesordnung stehen, lässt das selten eine spannende Thematik erwarten. Anders war das bei der jüngsten Sitzung des Waigolshäuser Gemeinderats. Unter Punkt fünf ging es um eine Änderungssatzung "zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts".

Auch wenn es sich nur um kleine Streichungen im Satzungstext handelte, stellte die Verwaltung damit den künftigen Status des Bürgermeisters zur Abstimmung. Der oder die Gewählte soll das Amt nach der Kommunalwahl 2026 nicht mehr ehrenamtlich, sondern hauptamtlich und damit beruflich ausüben. Bürgermeister Christian Zeißner sprach von einer wichtigen Entscheidung, bei der es darum gehe, "wie es mit der Gemeinde weitergeht" und "was in unseren Augen das beste für die Gemeinde ist".

Begründet hatte Zeißner den Schritt mit den vom Bayerischen Landtag im Januar 2024 erlassenen "weitreichenden Änderungen zur Modernisierung des Kommunalrechts". Dazu zähle insbesondere die Absenkung der Schwelle der Gemeindegröße, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig berufsmäßig ausgeübt wird. Lag diese Schwelle in der Gemeindeordnung bisher bei 5000 Einwohnern, liegt sie jetzt bei 2500. In fast zwei Dritteln der Gemeinden mit 2000 bis 3000 Einwohner würde laut einer Veröffentlichung des Bayerischen Gemeindetags das Amt des Bürgermeisters bereits jetzt berufsmäßig ausgeübt.

Nicht klar waren Elke Rumpel die Vor- und Nachteile für die Gemeinde. Jürgen Petz äußerte, dass ihm die Entscheidung zu schnell gehe. Eingewandt wurde auch, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister deutlich mehr koste. Das bestätigte Zeißner und lieferte auch die Zahlen. Hauptberuflich angestellt koste ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin inklusive Pensionsrückstellungen die Gemeinde alles in allem 123.500 Euro im Jahr. Bei der derzeitigen Amtsausübung als Ehrenbeamter sind es laut Zeißner 69.000 Euro.

Deutlich teurer, aber mit Einsparpotenzial

"Mehrwert eines hauptamtlichen Bürgermeisters" sei, sich voll und ganz der Gemeinde widmen und mehr Aufgaben übernehmen zu können, sagte Zeißner. Termine und Veranstaltungen eines Bürgermeisters müssten zu verschiedensten Zeiten und auch ganztägig wahrgenommen werden, weshalb Ehrenamt und Beruf bei ihm zeitlich oft kollidierten, erklärte er auf Nachfrage. Zeißner verwies darauf, dass der langjährige Geschäftsleiter der Gemeinde 2026 in den Ruhestand gehe. Dessen Aufgaben könnten in der Verwaltung verteilt oder von einem Vollzeitbürgermeister übernommen werden, weshalb "diese Stelle nicht unbedingt nachbesetzt werden" müsse.

Klar Stellung für einen hauptamtlichen Bürgermeister bezogen Wolfgang Schraut und Nadja Schuler. Nur ein solcher könne eine Verwaltung eigenständig leiten, meinte Schraut. Die berufliche Amtsausübung müsse sich dann aber auf den Personalbestand der Verwaltung in Form von Einsparungen auswirken. Dass dies im Falle einer Überforderung wieder vom Tisch sein könnte, befürchtete Burkhard Weidner. Letztlich stimmte der Gemeinderat mit zehn zu drei Stimmen für die Satzungsänderung und damit für einen künftig berufsmäßigen Bürgermeister oder Bürgermeisterin.

Mögliche Bewerber um das Bürgermeisteramt müssten bei ihrer Entscheidungsfindung wissen, woran sie sind, begründete Zeißner die frühzeitige Festlegung des künftigen Bürgermeister-Status. Dass der Realschullehrer für eine zweite Amtszeit antritt, steht bereits fest. Mit Markus Reimer, den die SPD ins Rennen schickt, gibt es seit kurzem auch schon einen Herausforderer, der die Diskussion auf einem Besucherplatz im Sitzungsaal verfolgte. Für den IT-Spezialisten mit eigener Firma dürfte die Entscheidung des Gemeinderates nicht unbedeutend sein.

 
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