Eine 55-jährige Frau kommt vom Einkauf zurück. Ein 28-jähriger Bewohner schnorrt sie um einen Euro an, dann um eine Flasche Bier. Als sie ihm beides verwehrt, greift er in ihre Einkäufe, schnappt sich ein Sixpack Bier in Plastikflaschen, schlägt ihr damit ins Gesicht. Sie stürzt im Hausflur zu Boden, er versetzt er ihr noch einen Tritt in die rechte Seite – und flüchtet. So soll sich laut Staatsanwalt am 20. Juni letzten Jahres gegen 14 Uhr ein "besonders schwerer Raub" vor der Schweinfurter Obdachlosenunterkunft abgespielt haben.
Mehrere Polizeistreifen suchen
Eine Nachbarin hört den Tumult, ruft sofort einen Notarzt. Die Polizei macht sich gleich mit mehreren Streifenfahrzeugen auf die Suche nach dem Verdächtigen. Der wird wenig später festgenommen, das Opfer wird in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Frau hatte eine Schnitt- oder Platzwunde am Auge erlitten. Durch den Schlag mit dem Bier-Sixpack war ein Brillenglas gesplittert. Acht Wochen lang habe sie erhebliche Schmerzen wegen der Prellung infolge des Fußtritts im Bereich der Rippen gehabt, sagt das Opfer nun vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt.
Der Angeklagte räumt den Raub des Bier-Sixpacks ein und dass er die Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, nicht aber mit dem Sixpack. Auch den Fußtritt auf die am Boden Liegende bestreitet er. Die Frau ist aber sicher, dass es genau so war, wie es in der Anklage steht. Sie beruht ja auf ihren Angaben bei der Polizei.
Plus acht weitere Anklagen
Die Überraschung zu Prozessauftakt: Es geht nicht nur um diesen einen Vorwurf. Acht weitere Anklagen, die zu Vorkommnissen von Januar bis Juli 2020 gegen den 28-Jährigen ursprünglich vom Amtsgericht gegen ihn erhoben worden waren, wurden nun zu diesem Prozess am Landgericht verbunden. Es geht dabei um mehrere Körperverletzungen, Lebensmitteldiebstahl, x-fachen Hausfriedensbruch, vielfache oft besonders widerwärtige Beleidigungen von Polizisten und Sicherheitsleuten, Sachbeschädigung und Erpressung. Nicht einmal seine eigene Mutter, die ihn zuhause rausgeworfen hatte, war vor dem 28-Jährigen sicher, der arbeitslos ist und nie einen Beruf erlernt hat. "Ich schneide dir den Arm ab", soll er ihr gedroht haben, nachdem sie ihm Tabak und Essen verweigert habe.
Die Vorwürfe räumt der Angeklagte zumindest teilweise ein. Er will eigentlich gar nicht so sein, sagt er, habe damals aber massive Psychosen gehabt – auch wegen Amphetamin- und Cannabis-Konsums – und sei dann oft sehr aggressiv gewesen. Einem Kaufhausdetektiv hatte er laut Anklage gedroht, er kenne Leute, die ihn zu Hause besuchen und vergewaltigen würden. Eine vernehmende Beamtin der Kripo schildert ihn bei der Befragung als "laut, übertrieben, frech, in seltsamer Verfassung". Dieses "Verhalten hätte zu Amphetamin gepasst".
Das Sixpack als Waffe?
Die Gutachterin der Rechtsmedizin aus Würzburg bestätigt, dass ein Schlag ins Gesicht mit einem Sechserpack Bier "abstrakt geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden". Sollte das Gericht am Ende zu dem Schluss gelangen, dass der Mann für den "besonders schweren Raub" den Bierpack quasi als Waffe eingesetzt hat, droht ihm dafür eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft. Dagegen ist der Rest eher Kleinkram. Es sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.