
Was der Pressesprecher des Landgerichts Schweinfurt am Mittwoch mitteilt, mag den für die Urteilsfindung recht unbefriedigenden Verlauf der bisherigen sechs Verhandlungstage widerspiegeln: Die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt hat demnach schon am vergangenen Freitag entschieden, "dass das Verfahren wegen des Einsturzes der Schraudenbachtalbrücke ausgesetzt wird, weil ein neues Gutachten eingeholt werden soll".
Neues Gutachten braucht Zeit
Nach Einschätzung der Kammer wird dies nicht innerhalb der bisher angesetzten Verfahrensdauer bis Ende Februar 2020 möglich sein. Deshalb habe sie sich für die Aussetzung entschieden. Dies bedeutet, dass die weiteren angesetzten Termine nicht stattfinden werden. Sobald das Gutachten vorliegt, müsste der Prozess von vorne beginnen.
Wie berichtet, sind zwei gerichtlich bestellte Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen, was die Einsturzursache betrifft und insbesondere auch zu unterschiedlichen Auffassungen über die Verantwortlichkeit der am Brückenbau Beteiligten. Während die Anklage bisher vom Ersteller der Statik und zwei Prüfingenieuren als Verantwortliche ausging und sich dabei auf das Gutachten einer Sachverständigen aus Weimar stützte, sah ein Kasseler Experte – ebenfalls vom Gericht bestellt – die Verantwortlichen mehr bei der Bauausführung.
Ein Bauarbeiter kam zu Tode
Auch die Weimarer Sachverständige sah in ihrer mündlichen Berichterstattung die wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagten drei Ingenieure nicht mehr eindeutig und ausschließlich als Verursacher für das Versagen von Stützpfeilern und damit für das Unglück an.
Ein Abschnitt der neu zu bauenden Autobahnbrücke bei Schraudenbach war bei Betonierungsarbeiten Mitte Juni 2016 eingestürzt. Ein Arbeiter kam zu Tode, 14 wurden teils schwer verletzt.
Wann ein neues Verfahren zu dem Brückeneinsturz beginnen könnte, ist nicht abzusehen.