Am Brönnhof werden 746 Hektar des ehemaligen US-amerikanischen Truppenübungsplatzes, die sich im Alleineigentum des Bundes befinden, in das Nationale Naturerbe aufgenommen, darunter die zentrale Freifläche mit rund 300 Hektar. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat am Mittwoch der Flächenübertragung zugestimmt.
Der Beschluss beinhaltet, dass bundesweit im Rahmen einer dritten Tranche weitere 62 Gebiete mit 31 000 Hektar in das Nationale Naturerbe übertragen werden, das dann insgesamt 156 000 Hektar Fläche umfassen wird. Auch der Übungsplatz in Sulzheim in den Gemeindegebieten von Sulzheim, Grettstadt und Donnersdorf wird mit 59 Hektar in das Nationale Naturerbe aufgenommen. Sollte sich auch noch die sogenannte Ganerbschaft, in der die Waldschutzgemeinschaft Schweinfurt und die Hospitalstiftung der Stadt Schweinfurt Anteilseigner sind, für eine Übertragung aussprechen, würden weitere 540 Hektar am Brönnhof hinzukommen.
Landrat Florian Töpper begrüßte die Entscheidung, die nun für Klarheit über die weitere Perspektive der Bundesflächen am Brönnhof sorge. In den bisherigen Gesprächen mit den Beteiligten – vor allem die Gemeinden Üchtelhausen und Dittelbrunn – wurden neben der Sicherung der Flächen für den Naturschutz auch die Möglichkeiten für naturverträgliche Freizeiterholung und Naturerlebnis als Chancen gesehen. Künftig könnte ein Wegekonzept mit Hinweisbeschilderung das Gebiet für Wanderer erschließen. Außerdem soll erreicht werden, dass in den bereits versiegelten und noch bebauten Randbereichen den Erneuerbaren Energien durch Freiflächen-Photovoltaik Raum verbleibt.
Im „Nationalen Naturerbe“ des Bundes werden repräsentative Naturschutzflächen im Eigentum des Bundes von der Privatisierung ausgespart und in Naturschutzhände gegeben. Ziel ist, die Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben zu entwickeln. Die Pflege der Flächen im Kreis Schweinfurt soll die Bundesforstverwaltung übernehmen.
Der ehemalige Truppenübungsplatz Brönnhof umfasste insgesamt 2275 Hektar mit großen Waldflächen. Naturschutzfachlich bedeutsam ist unter anderem der Offenlandbereich mit Magerrasen, Extensivwiesen, Brachen und Feuchtflächen. Aus der Sicht des Naturschutzes ist insbesondere eine extensive landwirtschaftliche Nutzung in Form einer gezielten Beweidung geeignet. Um die Offenlandfläche herum befinden sich vor allem naturnahe Waldflächen, zum Beispiel strukturreiche Waldmeister-Buchenwälder. Es handelt sich um ein großflächiges und unzerschnittenes Gebiet. Seltene Arten wie der Kammmolch sowie die Bechsteinfledermaus sind am Brönnhof nachgewiesen.
Das Gebiet am Brönnhof befindet sich überwiegend auf den Gemeindegebieten von Üchtelhausen und Dittelbrunn. Teilflächen im nördlichen Bereich liegen auch im Landkreis Bad Kissingen (Markt Maßbach). Weitere Eigentümer in dem Gebiet sind der Freistaat, Kommunen und Privatleute. Deren Flächen sind von der Entscheidung nicht berührt.
So ungefährlich wie Windräder angeblich sind, stört es keinen Frosch und kein Biotop, wenn darüber ein Rotor kreist. Auch werden Windräder vom Landrat und dem Bund Naturschutz gerne gesehen. Der Brönnhof wäre in seiner Naturschutzberechtigung also in keinster Weise beschränkt! Oder etwa doch?? Dann frage ich mich warum Frösche mehr als Menschen zählen!!
Es wurde eine gute Gelegenheit leichtfertig vertan, viel Luft aus unendlichen Diskussionen zu nehmen und somit - wieder einmal - eine unverantwortliche politische Dummheit begangen!