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GEROLZHOFEN
Bringt Immissionsschutz Sportpark noch zu Fall?
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Norbert Vollmann
Norbert Vollmann
 |  aktualisiert: 03.03.2018 02:45 Uhr

Mit dem einstimmigen Beschluss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung zur Aufstellung einer sogenannten Einbeziehungssatzung für den „Freizeitpark Gerolzhofen Süd“ hat das Vorhaben der Stadt jetzt eine wesentliche Hürde auf dem langen Weg zu seiner Verwirklichung genommen. Die Gefahr möglicherweise drohender juristischer Fallstricke versuchte VG-Verwaltungsleiter Johannes Lang nach besten Kräften zu zerstreuen. Seines Erachtens ist der Abstand zur umliegenden bestehenden wie auch am Nützelbach 2 geplanten künftigen Wohnbebauung ausreichend. Bestehende Lärmfaktoren wie Kreisstraße, Tennisplätze und Fußballstadion und den geplanten Freizeitpark mit Skaterbahn, Pumptrack-Parcours und Streetballfeld zusammenzufassen, sei seines Erachtens nicht angezeigt. Deshalb mache auch ein Lärmschutzgutachten keinen Sinn, zu dem die Immissionsschutzabteilung des Landratsamtes geraten hatte, so Johannes Lang.

Zur Erläuterung: Nachdem alle ausgesuchten Standorte, auf die man sich verständigt hatte, aus verschiedenen Gründen und hier vor allem wegen der Nähe zur Wohnbebauung wieder verworfen werden mussten, soll möglichst noch heuer der „Freizeitpark Gerolzhofen Süd“ südlich von Tenniscenter und Tennisplätzen an der Straße nach Schallfeld entstehen. Damit möchte man Kindern und Jugendlichen, die Trendsportarten betreiben, einen Ersatz und eine neue Heimat für den Skaterpark am Kriegerdenkmal bieten, der dort nicht erweitert werden kann. Konkret geht es um das Grundstück zwischen dem Schotterparkplatz an der Schallfelder Straße und der dortigen Gasstation der Gasversorgung Unterfranken am südlichen Stadtrand.

Zehn Stellungnahmen waren eingegangen

Die frühzeitige Beteiligung von 22 angeschriebenen Fachbehörden und sonstigen sogenannten Trägern öffentlicher Belange hatte zu zehn Stellungnahmen geführt. Die Abwägung der Hinweise, Anregungen oder auch Bedenken hatte im Vorfeld der Stadtratssitzung die Planungsschmiede Braun vorgenommen. Das Ingenieurbüro hat bereits die Entwurfsunterlagen zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung für den „Freizeitpark Süd“ als Sondergebiet für Trendsportarten gefertigt.

Auf die eingegangenen Stellungnahmen ging VG-Verwaltungsleiter Johannes Lang in er Sitzung näher ein. Als im Großen und Ganzen unproblematisch für das Vorhaben erwiesen sich die Hinweise des Landesamtes für Denkmalpflege, der ÜZ zu ihrer 1 kV-Kabelanlage, des Kreisbrandrats, der Bayernwerk Netz GmbH wegen der hier liegenden Gasleitungen, verschiedener Abteilungen des Landratsamtes wie Technik, Hochbauamt und Umweltamt oder auch der Pledoc GmbH, die mehrere Versorgungsunternehmen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut hatten. Einen gewissen Zündstoff barg indessen die Einschätzung des Immissionsschutzes im Landratsamt Schweinfurt in sich. Zur „Klärung der Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich der Art der einzelnen Nutzungen und Zeiten“ erachtete die Fachabteilung „eine schalltechnische Prognose durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro für unbedingt erforderlich“.

Abstand zur Wohnbebauung beträgt 190 Meter

Aus den eingangs erwähnten Gründen sehen Planungsbüro und Verwaltung laut Johannes Lang die Regeln des Schallschutzes hingegen als hinreichend berücksichtigt und den Abstand von 190 Metern zwischen dem nächstgelegenen Wohnhaus und dem geplanten Sportpark als mehr als ausreichend an. Auch die Anbindung an bestehende Sportanlagen sei gegeben.

Die Grundlage für die städtische Haltung bildet ein Papier des Landesamtes für Umwelt zu Skateanlagen aus dem Jahr 2005 mit seiner „konkreten und fachlich fundierten, umfassenden Betrachtungsweise“. Es werde demnach gewichtiger als eine schalltechnische Untersuchung angesehen, so Johannes Lang.

Die Stadt komme hier mit dem Freizeitpark der Erfüllung von Aufgaben nach, die im allgemeinen Interesse liegen. So seien nach der gültigen Rechtsprechung Spiel- und Sportplätze für Kinder und Jugendliche auch keine „unzumutbaren Lärmquellen“. Unabhängig von den Kosten würden außerdem weitere Monate vergehen, bis das Schall- oder Lärmgutachten vorliege, da die Auftragsbücher der Büros momentan voll seien.

Auch nachdem Burkhard Wächter nachgehakt hatte, blieb der VG-Geschäftsstellenleiter bei seiner juristischen Einschätzung, die im starken Gegensatz zu der der Immissionsschutzabteilung im Landratsamt steht. Gestoppt werden könne die Stadt allenfalls von Gerichten, nicht aber vom Landratsamt, so Langs Hinweis.

Johannes Roth wollte ebenfalls wissen: „Hat das Bestand, was wir beschließen?“ Auch ihm konnte Lang nur noch einmal seine Überzeugung kundtun, nicht ohne darauf hinzuweisen, „dass alle Bescheide der Verwaltung mit einer Rechtsunsicherheit behaftet sind“, die erst vor Gericht geklärt werden könne.

Wie weit soll man noch von der Stadt weg?

In der Tat würde die Stadt vor einem Dilemma stehen, wenn der Freizeitpark hier als unzulässig erklärt werden sollte, denn, so Bürgermeister Wozniak: „Wenn wir noch weiter von der Stadt weggehen, sind wir bald in der freien Natur oder im Wald. Dort bekommen wir aber wiederum Probleme mit dem Naturschutz.“

Stadtbaumeister Jens Pauluhn sah noch einen weiteren großen Unterschied: „Wir haben es hier mit keiner Sportanlage, sondern einer Freizeitanlage für Kinder und Jugendliche zu tun.“

So billigte dann auch der Stadtrat mit 18:0-Stimmen den Entwurf der Einbeziehungssatzung mit den zugehörigen Planungsunterlagen, in der aktuellen Fassung und ordnete die erforderliche erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an. Dann müssen aber nur noch neue Aspekte abgewogen beziehungsweise gewürdigt werden.

Ursprünglich war hier einmal ein Sporthotel vorgesehen

Unabhängig davon, wird man den Flächennutzungsplan der Stadt Gerolzhofen ändern. Dort ist an der Stelle, an der der Freizeitpark entstehen soll, noch ein Sporthotel vorgesehen, das man sich hier einmal hatte vorstellen können.

Der Freizeitpark soll nach aktueller Planung folgende vier Sportstätten beinhalten:

• Einen 30 auf 12 Meter großen Skaterplatz mit verschiedenen Rampen.

• Eine Pumptrack-Strecke mit einem asphaltierten, wellenartigen Rundparcours für Mountain-Biker, Inline-Skater und Tretroller-Fahrer.

• Ein Streetballfeld mit Basketballkorb und Ballfangzaun, das mit einer Fläche von 15 auf 15 Metern den Vorgaben des Deutschen Basketball Bundes entspricht.

• Einen Streetworkout-Bereich mit Geräten, die zum Fitnesstraining im Freien für alle Generationen geeignet sind.

 
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