
Seit dem Wochenende ist auch der Landkreis Schweinfurt zum BT-Sperrbezirk erklärt worden, weil im 150 Kilometer entfernten Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) die Blauzungenkrankheit (BT) bei Wiederkäuern ausgebrochen ist. Für die hiesigen Tierhalter bedeutet dies vor allem bürokratischen Meldeaufwand. Wer aber jetzt seine Schafe, Rinder oder Ziegen per Impfung vor einer Infektion schützen will, hat Pech: Aktuell ist kein Impfstoff verfügbar.
Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit (Blue tongue) in keiner Weise gefährlich, unterstreicht das Veterinäramt Schweinfurt. Fleisch- oder Milcherzeugnissen könne man unbedenklich verzehren und auf den Menschen sei die Krankheit nicht übertragbar.
Zwischen den Tieren erfolgt eine Übertragung über blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen, in denen sich das Virus (BTV) vermehren kann. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) war Deutschland nach den letzten Fällen im Jahr 2009 von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von der Tierseuche. Im Dezember 2018 jedoch wurden erste Fälle von Infektionen mit BTV, Serotyp 8, in Baden Württemberg bestätigt.
Impfung ist keine Pflicht, das LGL rät aber dazu
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung besteht zwar nicht. Allerdings rät das LGL dazu, weil nur so die Tiere vor einer Infektion geschützt werden könnten. Außerdem werde das Verbringen von Nutz- und Zuchttieren aus dem Sperrgebiet heraus deutlich erleichtert.
Weil aber in den letzten Jahren nur sehr wenige Tierhalter in Deutschland ihre Wiederkäuer impfen ließen, hätten die Impfstoffhersteller nur geringe Menge produziert, teilt das Schweinfurter Veterinäramt mit. Jetzt sei durch die Vorkommnisse in Baden-Württemberg die Nachfrage groß und es gebe Engpässe. Man gehe aber davon aus, dass dies in absehbarer Zeit abgestellt werde.
Dass dem nicht so sei, meint der Dettelbacher Tierarzt Werner Hannemann. Er betreut auch die etwa 800 Schafe von Alexander Bönig in Unterspiesheim. "Bis ein Impfstoff wieder neu angesetzt ist, dauert es acht bis neun Monate", hat er erfahren. Zwar könne eventuell eine Firma noch eine kleine Menge BTV-8-Impfstoffe haben, aber weil es so viele Vorbestellungen gebe, reiche das auf keinen Fall für neue Bestellungen aus.
Noch ist Tierhalter Alexander Bönig relativ entspannt
Derzeit ist Impfen am Hof von Alexander Bönig auch kein Thema. "Solange wir unsere Tiere nicht verbringen, sehe ich die derzeitige Situation relativ entspannt", meint er. Seine Schafe stehen ausschließlich im Stall, die im Dezember geborenen Lämmer seien noch nicht reif für die Vermarktung, er vermarkte "nur lebend und direkt". Zudem seien die Nächte noch zu kalt, als dass die Mücken fliegen.

Zur Abwehr von Stechfliegen verwende er vorsorglich immer ein Bekämpfungsmittel namens Butox, das "wie Autan beim Menschen" wirke. Das Schaf bekomme damit einen Strich auf der Rückenlinie. "Das ist verträglicher als eine Impfung". Zudem stehe er im ständigen Kontakt zum Tierarzt.
Allerdings kennt Bönig, der auch im Vorstand des Unterfränkischen Schäfervereins sitzt, schlimme Bilder von BT-befallenen Schafen aus früheren Jahren im Aschaffenburger Raum. "Ein bisschen ein schlechtes Gefühl in der Magengrube" habe er dann. Denn bei Schafen liegt die Sterblichkeitsrate laut LGL bei 30 Prozent. Zwar ersetze die Tierseuchenkasse etwa 80 Prozent des Verlusts, so Bönig. Aber wenn ein Bestand gekeult werden müsste, sei es kaum möglich, eine neue Herde schnell wieder aufzubauen.
Auch Landwirt Michael Reck aus Hambach, der eine Mutterkuhherde mit 25 Tieren hält, verteilt auf dem Rücken der Rinder ein Fliegenbekämpfungsmittel. Wahrscheinlich werde er jetzt auch noch impfen lassen, meint der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes. Was natürlich in die HIT-Datenbank für Tiere eingetragen werde.
Auch Hobbyhalter von Schafen oder Ziegen müssen sich nun melden
Grundsätzlich bedeuten die mit einem Sperrbezirk verbundenen Einschränkungen für die Halter von Wiederkäuern, dass sie an das Veterinäramt Meldungen machen müssen, zunächst einmal über ihre Tierzahl. Zwar sei dies von den meisten Haltern grundsätzlich bekannt. Aber auch Hobbyhalter von Schafen oder Ziegen müssen sich nun melden.
Wenn Tierhalter innerhalb des Sperrbezirks – in Unterfranken alle Landkreise bis auf Rhön-Grabfeld und ein Teil der Haßberge – ihre Rinder, Schafe oder Ziegen verbringen, brauchen sie die Zulassung des Veterinäramtes. Dafür müssen sie eine Tierhaltererklärung übermitteln.
Wenn sie Schlachttiere aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete bringen, ist eine weitere Erklärung erforderlich, mit der ebenfalls die Freiheit von klinischen Erscheinungen der Blauzungenkrankheit bestätigt wird.

Nutz- und Zuchttiere dürfen aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete verbracht werden, wenn sie entweder unter wirksamem Impfschutz stehen oder mit negativem Ergebnis auf BT untersucht sind und zusätzlich mit einem Insekten-abwehrendem Präparat behandelt wurden. Wofür weitere Eintragungen und Erklärungen nötig sind.
Derzeit heißt es noch "Ausharren" in Sachen Blauzungenkrankheit, meint Michael Reck. Und glücklicherweise sei es keine Afrikanische Schweinepest, die ausgebrochen sei.