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SCHWEINFURT
Betrunkene schlagen auf Mann ein
Redaktion
 |  aktualisiert: 09.09.2014 17:58 Uhr
Nach einem Angriff auf einen Spaziergänger, der mit seinem Hund am Montagabend beim „Gassi gehen“ war, ermittelt die Polizei jetzt gegen einen stark alkoholisierten 16-Jährigen und dessen 21-jährigen Begleiter wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Das Opfer musste in einem Schweinfurter Krankenhaus stationär aufgenommen werden.

Gegen 20.45 Uhr ging ein Anruf einer Anwohnerin der Kreuzbergstraße, im Stadtteil Deutschhof, bei der Einsatzzentrale ein. Die Frau schilderte, dass vor ihrem Anwesen eine lautstarke Auseinandersetzung unter mehreren Männern stattfinden würde.

Bereits wenige Minuten später trafen mehrere Funkstreifen in der Straße ein. Zu diesem Zeitpunkt konnte zunächst jedoch nur noch ein 51-Jähriger angetroffen werden, der augenscheinlich unter Schock stand. Nach und nach konnte er sich aber wieder an den Vorfall erinnern und erklärte, dass er mit seinem Hund in der Umgebung unterwegs war.

Dabei wurde er unvermittelt von zwei Männern angesprochen und gleich darauf auch angegriffen. Schwellungen an den Händen, Schürfwunden an Armen und Beinen und der Schock waren ihm deutlich anzusehen. Die beiden betrunkenen Männer hätten ihn zunächst herumgeschubst und danach mehrfach und brutal mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen. Danach seien sie in verschiedene Richtungen davon gelaufen.

Aufgrund der Täterbeschreibung konnten die beiden Verdächtigen im weiteren Umkreis festgestellt, vorläufig festgenommen und zur Wache verbracht werden. Es handelte sich um einen 21-Jährigen und seinen 16-jährigen Kumpel. Bei einem Alkoholtest brachte es der Ältere auf genau 1,8 Promille und der Jüngere auf sage und schreibe 3,02 Promille! Nach der erfolgten Sachbehandlung, wie Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlicher Behandlung, wurde der 21-Jährige wieder entlassen. Beim Jugendlichen wurden die Eltern zwecks Abholung verständigt. Angaben zur Herkunft des Alkoholes machte er keine. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wird eingeleitet.
 
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