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Bergrheinfeld
Betretungsverbot bleibt aufrecht erhalten - Landratsamt prüft
Einige Landwirte und die Gemeinde haben ein Betretungsverbot für ihre Grundstücke für Vorbereitungs- und Planungsarbeiten im Rahmen des 'Südlinks' erlassen. Doch es wurde bereits im September von der beauftragten Firma kräftig in den Feldern gebohrt. Im Hintergrund sieht man das Ziel des Suedlinks, das Umspannwerk Bergrheinfeld-West.
Foto: Horst Fröhling | Einige Landwirte und die Gemeinde haben ein Betretungsverbot für ihre Grundstücke für Vorbereitungs- und Planungsarbeiten im Rahmen des "Südlinks" erlassen.
Horst Fröhling
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:42 Uhr

In seiner Sitzung vom 25.Januar dieses Jahres hatte der Gemeinderat beim Bundesbedarfsplangesetzes ("SuedLink") ein Betretungsverbot für 15 betroffene gemeindliche Grundstücke erlassen. Durch die Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sollen jetzt beim Erlass von Duldungen 1000 Euro fällig werden, die der Antragsteller zu zahlen hat.

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