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Bergrheinfeld
Betretungsverbot bleibt aufrecht erhalten - Landratsamt prüft
Einige Landwirte und die Gemeinde haben ein Betretungsverbot für ihre Grundstücke für Vorbereitungs- und Planungsarbeiten im Rahmen des 'Südlinks' erlassen. Doch es wurde bereits im September von der beauftragten Firma kräftig in den Feldern gebohrt. Im Hintergrund sieht man das Ziel des Suedlinks, das Umspannwerk Bergrheinfeld-West.
Foto: Horst Fröhling | Einige Landwirte und die Gemeinde haben ein Betretungsverbot für ihre Grundstücke für Vorbereitungs- und Planungsarbeiten im Rahmen des "Südlinks" erlassen.
Horst Fröhling
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:42 Uhr

In seiner Sitzung vom 25.Januar dieses Jahres hatte der Gemeinderat beim Bundesbedarfsplangesetzes ("SuedLink") ein Betretungsverbot für 15 betroffene gemeindliche Grundstücke erlassen. Durch die Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sollen jetzt beim Erlass von Duldungen 1000 Euro fällig werden, die der Antragsteller zu zahlen hat.

Die Bundesnetzagentur kann ihre Anordnungen, insbesondere Fristsetzungen, nach diesem Gesetz mit einem Zwangsgeld durchsetzen. Dessen Höhe beträgt mindestens 1000 Euro und höchstens 10 Millionen Euro. Durch die sofortige Vollziehbarkeit der Duldungsanordnung erhöht sich das Prozessrisiko. Eine rechtliche Auseinandersetzung hat in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Die Zwangsgeldvorschrift stellt einen wichtigen Baustein zur Durchsetzung der Ziele der Netzausbaubeschleunigung dar.

Bürgermeister Ulrich Werner plädierte für die Aufhebung des Betretungsverbots, damit keine zusätzlichen Kosten auf die Gemeinde zukämen. Mittlerweile seien alle großen politischen Parteien für das Projekt "Suedlink". In der Bevölkerung herrsche eine hohe Sensibilität im Bereich Energie. Von der Bürgerinitiative sei niemand mehr zu einer Klage bereit. Außerdem seien bereits auf einigen Grundstücken Probebohrungen vorgenommen worden.

Gemeinderat Klaus Eusemann sieht keinen Grund, das Betretungsverbot aufzuheben. Das Verbot habe nichts gebracht, so Gemeinderätin Barbara Zahl. Als Gemeinde könne man nicht klagen und der Strom werde gebraucht. Gemeinderätin Gabi Göbel plädierte für die Beibehaltung des Verbots. Bei der Abstimmung kam es zum Patt (7:7). Damit bleibt das Betretungsverbot von Grundstücken der Gemeinde Bergrheinfeld zum Zwecke der in Paragraph 44 EnWG genannten Vorarbeiten für den Suedlink bestehen. Das Landratsamt wird diesen Beschluss juristisch prüfen.

Der Bauantrag für das Konvertergebäude des Suedlink liegt der Gemeinde vor, die dazu Stellung bezieht. Darin wird unter anderem gefordert, eine Beschwerdestelle für die Bürger einzurichten. Der Aushub von Boden mit guter Bonität solle den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Der Baustellenverkehr dürfe nicht durch den Ort fahren. Bodendenkmäler und Dolinen seien zu beachten. Der Anschluss an das Umspannwerk dürfe nur über die Ostvariante laufen.

Der Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines Flächen-Poolings im Windvorranggebiet Garstadt stand an. Stattgefunden hatte bereits eine Informationsveranstaltung mit dem "Windkümmerer" der Regierung. Die Gemeinde möchte in Kooperation mit Waigolshausen dort aktiv werden, ohne Investoren "von außen". Auf Garstadter Gemarkung könnten zwei große Windräder gebaut werden. Wichtig sei, die Bevölkerung mitzunehmen. Einstimmig wurde der Grundsatzbeschluss gefasst.

 
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  • ba.stark@web.de
    Zitat "Gemeinderat Klaus Eusemann sieht keinen Grund, das Betretungsverbot aufzuheben."

    Der Gemeinderat gehört der CSU an. Soviel zur immer wieder vorgetragenen These, der Netzausbau wird von den Grünen verhindert.

    Sollte die Gemeinde aufgrund ihres Verhaltens zu einem Zwangsgeld verurteilt werden, geht dies zu Lasten des Gemeindehaushaltes bzw. der steuerzahlenden Bürger vor Ort. Ich hoffe, dass in diesem Fall Regress bei denjenigen genommen wird, die mit ihrem Abstimmungsverhalten gegen Recht und Gesetz verstossen haben.
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  • Einwohner
    Sitzen da auch solche Ich-Bin-Gegen-Alles-Neue Leute im Gemeinderat? Wie kann man gegen eine stabilere Energieversorgung sein?
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