Am Mittwoch wurde ein 25-Jähriger mit dem sogenannten Beschleunigten Verfahren nach einem Ladendiebstahl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Der Mann war am Dienstagabend in einem Verbrauchermarkt in der Innenstadt dabei beobachtet worden, wie er diverse Gegenstände in seine Jacke steckte, teilt die Polizei mit. Er wollte anschließend das Kaufhaus verlassen, ohne die Bekleidung und Haushaltsartikel an der Kasse zu bezahlen. Deshalb wurde er angehalten und von hinzugerufenen Beamten der Polizeiinspektion Schweinfurt vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 25-Jährige im Rahmen eines sogenannten Beschleunigten Verfahrens bereits am Mittwoch von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die in diesem Fall zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt worden. Zudem muss der junge Mann als Bewährungsauflage 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Schweinfurt
Beschleunigtes Verfahren nach Ladendiebstahl
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