Den Tipp hat die Schweinfurter Kriminalpolizei von V-Mann „Alex“ im November 2015 bekommen. Seit Jahren handele ein 40-Jähriger aus Bad Neustadt (Landkreis Rhön-Grabfeld) schwunghaft mit Drogen. Die Überwachung des Tatverdächtigen begann und die Hinweise verdichteten sich, dass da einer tatsächlich dealt. Am Donnerstag saß der Mann als Angeklagter auf der Bank im Schöffengericht. Aus seiner Hoffnung, Bewährung als quasi „letzte Chance“ wurde nichts.
Ein schon ausgemachtes Drogengeschäft platzte wegen "Geldmangel"
Im März dieses Jahres schien für die Polizei die Zeit reif für einen Zugriff. Man wusste aus der Telefonüberwachung von einer Fahrt nach Frankfurt, wo der Angeklagte einen gewissen Mustafa traf. Im Februar hatte es schon Kontakte zum Hintermann in der Hessen-Metropole gegeben.
Das schon ausgemachte Treffen blies der Angeklagte aber ab: wegen Geldmangel. Offen sei nie über die „Geschäfte“ geredet worden, immer verklausuliert, schilderte der Ermittler. Vom Kauf eines Opels war die Rede, für zwei Mille. Für die Kripo hieß das: Drogen für zwei Kilo oder 2000 Euro.
Nach der Absage war einige Zeit Funkstille. Anfang März dann die Nachricht: „Ich bin wieder da“. Der Deal sollte nun am 9. März 2016 über die Bühne gehen. Tatsächlich fuhr der Angeklagte mit seinem VW nach Frankfurt. Auf der Rückfahrt wurde er im Bad Neustädter Stadtteil Brendlorenzen kontrolliert. Im Kofferraum lagen rund ein Kilo Haschisch, abgepackt in zehn Platten.
Auch in einer Garage und in der Wohnung waren Drogen gebunkert
In einem Koffer in der Garage der Ex-Frau und in seiner Wohnung in Bad Neustadt fanden sich über 300 weitere Gramm Haschisch, Drogenutensilien wie eine Waage und einige Gramm Opium. Wie schon gegenüber der Polizei gestand der 40-Jährige die Anklage – Handelbtreiben mit einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel – ohne Ausflüchte ein. „Das war mein größter Fehler im Leben, ja, ich habe das gemacht, es tut mir leid“, sagte er.
Als Grund nannte er hohe Schulden von 30 000 Euro, die möglicherweise mit seinem eigenen Drogenkonsum in einem Zusammenhang stehen. Ob die Trennung von der Frau, mit der er einen minderjährigen Sohn hat, und die kürzliche Wiederverheiratung eine finanzielle Rolle spielten, blieb offen. Mit 16, 17 Jahren habe er erstmals Drogen konsumiert. Haschisch rauche er unregelmäßig, Opium habe er sich in geringer Dosis verabreicht, wenn von einem früheren Unfall herrührende Schmerzen auftraten.
Kripo hebt die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten hervor
Laut dem Kripobeamten war der Angeklagte schon ab der Festnahme kooperativ. Sieben Konsumenten konnten ausgemacht werden, die bei ihm eine Pizza bestellten für 4,70 Euro. Das war der Preis für ein Gramm Haschisch.
Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre und neun Monate. Weil Ersttäter und kooperativ sah der Verteidiger eine zur Bewährung ausgesetzte zweijährige Gefängnisstrafe als noch möglich. Das Schöffengericht verneinte das, verurteilte den 40-Jährigen zu zweieinhalb Jahren. Ersttäter, Reue, die ihn beeindruckende U-Haft, ja. Aber 1,3 Kilogramm Haschisch seien eine „relativ große Menge“, die mit einem Wertstoffgehalt von 15 Prozent noch dazu überdurchschnittlich gut gewesen sei.
Zudem gehe das Gericht davon aus, dass dieses Geschäft nicht das einzige war. Der VW, weil Tatfahrzeug, wird eingezogen. Das nicht zu tun, hatte der Angeklagte beantragt.