Gescheitert war der Wernecker Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen im Januar im Gemeinderat mit einem Fünf-Punkte-Antrag zum Thema Glyphosat-Einsatz. Die einzelnen Forderungen waren zwar unterschiedlich diskutiert worden. Doch am Ende wurde der Antrag vom Gemeinderat als Einheit angesehen und in einer Abstimmung als Ganzes mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Nun machte der Ortsverband, vertreten durch die Gemeinderäte Matthias Reimers und Roswitha Ziegler – zugleich Vorsitzende der Wernecker Grünen –, einen neuen Anlauf und formulierte explizit vier Einzelanträge zu den im Januar vorgebrachten Anliegen. Im Kern gleich, waren die Begründungen diesmal noch ausführlicher und wurden von Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl im Gemeinderat in voller Länge verlesen. Nicht zuletzt wegen zahlreicher Zuhörer auf den Besucherstühlen sah Ziegler dafür ein öffentliches Interesse gegeben.
Gefordert wurde im ersten Antrag ein Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln auf allen verpachteten Liegenschaften der Gemeinde. Umgesetzt werden soll es, wenn Neuverpachtungen oder Vertragsverlängerungen von landwirtschaftlichen Flächen und Gärten anstehen. Da die Ungefährlichkeit für den Menschen nicht zweifelsfrei erwiesen sei, könne die Gemeinde sich dabei auf das Vorsorgeprinzip berufen, hieß es in der Begründung der Grünen. Sicher mitverantwortlich sei das am meisten eingesetzte Herbizit Glyphosat für das dramatische Insektensterben und den Verlust der Artenvielfalt.
Gegen ein Verbot waren Matthias Schmittfull und Jochen Klein. Glyphosat werde verantwortungsvoll und auf das Nötigste beschränkt nur in Notfällen eingesetzt, argumentierten die beiden Landwirte. Statt der von den Grünen angegeben 5000 Tonnen würden nur 3000 Tonnen ausgebracht. Auch ein Zusammenhang des Herbizids mit dem Insektensterben sei nicht bewiesen, stellte Klein einzelne Aussagen der Grünen-Begründung in Frage. Und dass das Totalherbizid alle Wildkräuter vernichte, stimme auch nicht: „Die Distel ist widerstandsfähig“. Letztlich stimmte der Rat bei acht Gegenstimmen aber dem Grünen-Antrag zu.
Wie sich bereits bei der Beratung im Januar herausgestellt hatte, verzichtet der Wernecker Bauhof bei der Pflege gemeindlicher Grün-, Sport- und Verkehrsflächen schon seit einigen Jahren auf den Einsatz von Glyphosat und andere chemische Pestizide. Dies habe der Bauhofleiter auch schriftlich bestätigt, sagte Bürgermeisterin Baumgartl. Ein Anwendungsverbot solcher Mittel, wie es die Grünen in einem weiteren Antrag fordern, sei deshalb nicht erforderlich. Ziegler nannte die Bauhofpraxis „vorbildlich“, plädierte aber dafür, diese Selbstverpflichtung durch einen Ratsbeschluss zu bestärken. Da es keine Einschränkungen bedeute, könne sie da mitgehen, zeigte sich Baumgartl zunächst offen für das Anliegen.
Doch was ist im Fall von Schädlings- oder Krankheitsbefall im Wald oder bei Obstbäumen, gab Jochen Ziegler zu bedenken. Auch wehrte er sich gegen Formulierungen im Grünen-Antrag. So könne von Monokulturen bei der hiesigen Landwirtschaft keine Rede sein. „Die haben keine Ahnung“, „Langsam langt's“, pflichteten einige Landwirte auf den Besucherstühlen unzulässige Zwischenrufe bei.
Gemeinderat Schmittfull ließ sich gar zu der Bemerkung „Scheiß Antrag“ hinreißen. Harald Simon setzte nach, warf den Grünen eine schlechte Vorbereitung vor und stellte einen Antrag auf Geschäftsordnung: der Antrag der Grünen sei abzulehnen.
Sichtlich perplex sprach Roswitha Ziegler von haltlosen Unterstellungen. So seien etwa Kulturflächen, zu denen Wald oder Obstbaumbestände zählten, im Antrag ja ausgenommen. Doch die Stimmung im Rat war gekippt. Der Antrag der Grünen, mit dem nach Lage der Dinge lediglich eine bestehende Praxis im Bauhof durch Beschluss bekräftig worden wäre, wurde mit 13 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Blieben noch die Anträge drei und vier. Sie betrafen zum einen die Veröffentlichung einer Bitte an die Bevölkerung, auf glyphosathaltige Mittel zu verzichten (mittels Amtsblatt und Homopage) sowie zum anderen seitens der Gemeinde Informationsquellen zu einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten bereit zu stellen. Bei beiden Anträgen hatte die Verwaltung eine „Ablehnung mangels Befassungskompetenz“ vorschlagen. So sei es nicht Aufgabe des Marktes, auf mögliche Gefahren zugelassener Pflanzenschutzmittel hinzuweisen. Der Rat sah das mit deutlicher Mehrheit ebenso.
Argumentiert hatten die Grünen unter anderem mit der Bayerischen Verfassung, die in Artikel 141 den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der heimischen Tier- und Pflanzenarten als eine vorrangige Aufgabe der Gemeinden anführt. Verwiesen wurde auch auf das Bayerische Landesamt für Umwelt, das eine Vorbildfunktion für wichtig halte und eine Bereitstellung geeigneter Informationsmaterialien und Angebote der Umweltbildung begrüße. Angemerkt wurde auch, dass der Markt zur Ökomodellregion Oberes Werntal zähle. Wer Informationen suche, würde „Mister Google“ nutzen und nicht die Wernecker Homepage, befand dazu Harald Simon.