
Die Änderung des Bebauungsplans "Am Burgweg" beschäftigte den Marktgemeinderat von Oberschwarzach in seiner jüngsten Sitzung. Bevor Larissa Wittmann und Oliver Wallach von der Planungsschmiede Braun den Planentwurf genauer vorstellten, stimmte der Marktgemeinderat aber noch über einen Antrag von Marktgemeinderat Jürgen Moller ab. Dieser schlug vor, statt der vorgesehenen sechs Bauplätze nur fünf zu realisieren.
Durch die Reduzierung könnte ein höherer Abstand des Bebauungsgebietes zum Burgweg erreicht werden und damit auch zum sensiblen Bereich bei der Leichenhalle, so das Argument. Außerdem könnten die übrigen Bauplätze dadurch etwas größer werden und die Zufahrt ausschließlich von der Josef-Schwab-Straße aus erfolgen. Bürgermeister Manfred Schötz verwies darauf, dass eine geringere Anzahl von Bauplätzen den Preis für die Restlichen entsprechend erhöhen und die Attraktivität reduzieren würde, da alle anfallenden Kosten umgelegt werden. Die geplanten Grünflächen um das Baugebiet würden außerdem genug Sichtschutz und Abstand zur Leichenhalle bieten, so das Ortsoberhaupt. Beiden Argumentationen konnten die Räte folgen, was sich dann auch in der Abstimmung widerspiegelte. Denkbar knapp, mit 7:6 Stimmen, entschied sich das Gremium für sechs Bauplätze.
Empfehlung für Photovoltaikanlagen auf Neubauten
Rege diskutiert wurden im Anschluss auch die Festsetzungen, denn man war sich einig, dass es im Nachgang eigentlich keine Befreiungen mehr durch den aktuellen Gemeinderat geben könne, wenn dieser zuvor die Vorgaben selbst festgelegt habe.
Der vorliegende Vorschlag wurde daher an einigen Stellen noch angepasst. Im neuen Bebauungsgebiet werden nur Sattel- oder Krüppelwalmdächer zugelassen (10:3 Stimmen). Mit 9:4 Stimmen wurden 1,5 Geschosse mit einem Kniestock von bis zu einem Meter festgesetzt. Die Dachneigung darf sich zwischen 38 und 52 Grad bewegen. Einstimmig wurde festgelegt, dass die Einfriedung maximal 1,40 Meter hoch sein darf.
Gerne würde der Markt Photovoltaikanlagen auf den Neubauten sehen. Mit 1:2 Stimmen entschied man sich aber gegen eine explizite Forderung sondern beschloss mit 10:3 Stimmen lieber eine Empfehlung mit in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Für das Gewerbegebiet Schleifweg-Äcker II beauftragte der Marktgemeinderat einstimmig die Planschmiede Braun mit der Planung für die Erschließung. Die Ausschreibung soll noch in diesem Jahr erfolgen, so dass im Januar die Vergabe stattfinden kann. Mit dem betroffenen Bauherren wurde vereinbart, dass die Erschließung im Juli 2021 abgeschlossen sein soll.
Bayerische Landeskriminalamt will Funkmast bauen
Für den Digitalfunk BOS ist das Bayerische Landeskriminalamt auf der Suche nach einem Standort im Bereich Oberschwarzach, um die Versorgungssituation zu verbessern. Dabei ist insbesondere der Ortsteil Handthal mit dem umliegenden Talkessel ein Versorgungsziel. Der vor einiger Zeit von der Firma Vodafone in Betracht gezogenen Standort auf dem Geiersberg wird Vodafone nicht mehr realisieren, berichtete Bürgermeister Schötz, und auch das Bayerischen Landeskriminalamt hat den Standort abgelehnt. Dagegen würde die Telekom diesen Standort für einen Funkmast bevorzugen, allerdings weiter oben auf dem Berg.
Die Marktgemeinde favorisiert, genauso wie das Landeskriminalamt einen Standort auf dem Distelberg, zwischen Bimbach und Oberschwarzach. Der Standort füge sich gut in das Funknetz ein, der Ortsteil Handthal sowie der nördlich davon gelegene Talkessel mit dem Sägbrunngraben könnten durch Reflexionen gut abgedeckt werden, so Stefan Klein vom Bayerischen Landeskriminalamt in seiner Mitteilung an die Gemeinde. Am Standort wäre ein etwa 40 Meter hoher Mast notwendig.
Die ebenfalls vom Landeskriminalamt geprüften Standorte an den Düttingsfelder Seen und der Deponie "Roter Berg" wären zwar geeignet, allerdings könnte es laut Prognose zu Zellwechselproblemen kommen, so Klein. Die Alternativen "Aschengrund" und "Brünnau" wurden als ungeeignet angesehen. Als Bauherr des Funkmastes übernimmt der Freistaat Bayern die Erschließung, der Markt Oberschwarzach erhält eine einmalige Entschädigung. Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Anbieter sich am Mast anmieten können. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass der Distelberg als Standort gewünscht wird und dass man mit der Telekom noch einmal sprechen werde, falls diese am Standort auf dem Geiersberg festhalten werde.
Wohnhaus neben Pension in Breitbach
Für den Ortsteil Breitbach beschloss der Marktgemeinderat den Erlass einer Ortsabrundungssatzung, die sich auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 67 der Gemarkung Breitbach mit rund 800 Quadratmetern bezieht. Dort ist der Neubau eines erdgeschossigen Wohngebäudes geplant, das den Bauherren die erforderliche Nähe zu der von ihnen betriebenen Pension gewährleisten soll. Die Marktgemeinde befürwortet das Bauvorhaben, da es zur Innenentwicklung und zur Verdichtung des Altort beitrage, auch wenn das Grundstück/Anwesen nicht unter den Innenentwicklungsrichtlinien des Marktes Oberschwarzach falle.
Während die Verwaltung davon ausging, dass sich das Grundstück im baurechtlichen Innenbereich befindet, sah es das Landratsamt Schweinfurt anders und forderte einen Bebauungsplan für den Außenbereich. Da sich die Fläche also weder dem Innenbereich noch dem Außenbereich eindeutig zuordnen lässt, bestand nun die Möglichkeit die Ortsabrundungssatzung zu erlassen, mit der auch das Landratsamt Schweinfurt einverstanden ist. Dadurch vereinfacht sich nun nicht nur das Verfahren, sondern auch die Kosten werden reduziert.
Mit dem Erlass der Satzung legte der Marktgemeinderat außerdem fest, dass sämtliche Mehrkosten, welche aufgrund der Planung, Erschließung und so weiter auftreten können, durch den Antragsteller zu tragen sind und nicht durch den Markt Oberschwarzach übernommen werden. Die Erschließung erfolgt über das Grundstück Fl.-Nr. 68 Gemarkung Breitbach. Alle möglichen Rechte wie Geh- und Fahrtrechte sowie Leitungsrechte (Kanal, Wasser, Strom, Telekom und so weiter) sind mittels Grunddienstbarkeit zu sichern.