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Oberschwarzach
Bauherren müssen für Schallschutz sorgen
Wer in direkter Nähe zur Staatsstraße im Baugebiet 'Am Burgweg' baut, muss eine Schallschutzmauer oder Lärmschutzwand errichten.
Foto: Gudrun Theuerer | Wer in direkter Nähe zur Staatsstraße im Baugebiet "Am Burgweg" baut, muss eine Schallschutzmauer oder Lärmschutzwand errichten.
Gudrun Theuerer
 |  aktualisiert: 03.04.2022 02:22 Uhr

Bauwillige, die im Neubaugebiet "Am Burgweg" in Oberschwarzach Grundstücke in der Nähe der Staatsstraße erwerben wollen, müssen in Bezug auf den Schallschutz eine Mauer bzw. Lärmschutzwand errichten, so der einstimmige Beschluss des Marktgemeinderates in seiner jüngsten Sitzung. Und auch die Häuslebauer, die gegenüber dem landwirtschaftlichen Anwesen bauen wollen, müssen selbst für einen geeigneten Lärmschutz sorgen.

Grund für diese Festlegung war die Stellungnahme des Landratsamtes zur dritten Änderung des Bebauungsplanes. Darin hatte das Amt die nicht ausreichende Würdigung des Emissionsschutzes bemängelt. Der anwesende Ingenieur Frank Braun von der Planungsschmiede Braun hatte den Änderungsvorschlag mitgebracht und darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan auch ohne diese Anpassung dem aktuellen Recht entsprochen hätte, aber so jeder Bauherr nun selbst für seinen Lärmschutz sorgen könne. Im Anschluss beauftragte das Gremium einstimmig die Planungsschmiede mit der Erschließungsplanung und der Ausschreibung für das Baugebiet.

Gemeinderat stimmt dem Bau eines Tiny Houses zu

Mit nur einer Gegenstimme wurde anschließend der Errichtung eines Tiny Houses in Wiebelsberg zugestimmt. Auf dem Grundstück des Bauherren an der Dorfstraße befindet sich ein, unter Denkmalschutz befindliches Ensemble aus Wohnhaus mit Nebengebäude, das innerhalb der nächsten Jahre umfangreich saniert werden soll. Im hinteren Teil des Grundstücks, im Garten, soll das Tiny Haus deshalb bis zum Abschluss der Sanierung als Wohnhaus dienen, so der Bauherr in einer schriftlichen Begründung. Später würde es eventuell als Gäste- bzw. Ferienhaus genutzt werden.

Ob das Tiny House aber wirklich gebaut werden darf, hängt nun von der Entscheidung des Landratsamtes ab. Bedenken habe auch die Verwaltung, so Bürgermeister Manfred Schötz. Nach deren Auffassung liege das Gebäude im Außenbereich, zudem sei die Erschließung an eine öffentliche Verkehrsfläche nicht gewährleistet. Im Notfall sei das Gebäude weder für den Rettungsdienst noch für die Feuerwehr erreichbar. Ohne Bauleitplanung sei für die Verwaltung eine Bebauung nicht möglich, so Schötz.

Gemeinderätin Silvia Murk stellte vor der Abstimmung noch die grundsätzliche Frage, ob man überhaupt Tiny Houses zulassen wolle. Hier müsse von Fall zu Fall entschieden werden, so die Antwort von Stephan Jehle. Für die Neubaugebiete erteilte er den Tiny Houses aber eine klare Absage. So sah es auch die Mehrheit seiner Kolleginnen und Kollegen.

Antrag wurde einstimmig abgelehnt

Nachdem der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in der vorherigen Sitzung verschoben worden war und an das Landratsamt zur Stellungnahme weitergegeben wurde, lag dieser nun vor. Für das Landratsamt liegt der Bereich klar im Außenbereich. Der Stellplatz wäre als gewerbliche Nutzung einzustufen und der Emissionsschutz müsste beachtet werden. Letztlich läge aber die Entscheidung bei der Gemeinde.

Die anschließende Diskussion ergab dann ein eindeutiges Bild. Für die Ratsmitglieder ist das Gelände nicht die richtige Örtlichkeit für Stellplätze, da diese zu nahe an der Bebauung liegen. Vor allem im Hinblick auf die Bauabsichten in der Nachbarschaft. Deshalb lehnte das Gremium den Antrag einstimmig ab.

 
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