Die Fronten bleiben verhärtet, der Streit um die Sanierung der in schlechtem Zustand befindlichen und teilweise leer stehenden Gebäude in der Keßlergasse 5 und 7 in der Innenstadt geht weiter. Grund: Der Bauausschuss genehmigte den Bauantrag des Hauseigentümers, dem sich aber Denkmalpflege und Stadtverwaltung mit deutlichen Worten entgegen stellten.
Der Streit um die Sanierung beschäftigt Gremium wie Verwaltung seit langem. Das Gebäude mit der Hausnummer 5 steht unter Denkmalschutz, die Hausnummer 7 nicht, darf abgerissen und neu gebaut werden. Im eingereichten Bauplan soll die Fassade des Hauses Nummer 5 erhalten werden sowie eine Stuckdecke im ersten Stock. Der Rest des Gebäudes würde abgerissen und neu gebaut, um dann gemeinsam mit der Hausnummer 7 im Erdgeschoss ein 131 Quadratmeter großes Geschäft zu haben und darüber drei Wohnungen bis ins ausgebaute Dachgeschoss.
Denkmalpflege sieht stadtgeschichtliche Bedeutung
Aus Sicht der Denkmalpflege hat das Gebäude eine „besondere stadtgeschichtliche Bedeutung“, es stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der Bauherr plant, eine historische Stuckdecke im ersten Stock zu erhalten. Um sie vom gewerblichen Erdgeschoss aus sichtbar zu machen, soll die Decke zum ersten Stock geöffnet werden. Aus Sicht der Denkmalpfleger ist diese Idee des Architekten des Bauherren „eine Degradierung zu einem lächerlichen Accessoire.“ Mit der eingereichten Planung würden sich so viele Veränderungen ergeben, dass das Haus Nummer 5 seinen Denkmalstatus verliere. Erschwerend kommt hinzu, dass seit langem ein Vorschlag des Stadtheimatpflegers Dag Schröder, selbst Architekt, dem Bauherrn vorliegt.
Dieser Sanierungsvorschlag geht pfleglicher mit den Gebäuden um, findet die Zustimmung der Denkmalpflege und ist aus ihrer Sicht auch „nichts belegt Unzumutbares“, wie die Behörde auf Nachfrage betont hat. Aus Sicht der Stadtverwaltung war der Bauantrag also abzulehnen, er ist „städtebaulich nicht vertretbar“, so der Leiter des Bauordnungsamtes, Frank Reppert. Ihn zu genehmigen ist rechtswidrig, wie Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) und Ordnungsreferent Jan von Lackum mehrfach betonten. Rechtswidrig, weil die Denkmalpflege per Gesetz ihr Einverständnis geben muss.
Belebung der Innenstadt versus Denkmalschutz
In der Diskussion zeigten sich altbekannte Argumentationen: Die Befürworter des Bauantrags, unter anderem die schwarz-grüne Koalition, die Freien Wähler sowie ein Teil der SPD, argumentierten, das Wohl der Innenstadt wiege mehr als der Erhalt des Denkmals. Rüdiger Köhler (CSU) formulierte es so: „Die zwingende Aufwertung des zentralen Stadtkerns in Schweinfurt ist höher zu bewerten, als die Frage, ob eine Zwischendecke oder die Fassade erhalten bleibt.“ Holger Laschka (Grüne) befand, das, was „denkmalschutzwürdig sei“, werde erhalten, „alles andere innen ist Schrott und Gott sei Dank kommt etwas Neues.“ Adi Schön (Freie Wähler) konnte die Haltung der Denkmalpflege nicht nachvollziehen, empfand manche Passagen in der Argumentation als „Unterstellungen“ dem Hausherrn gegenüber.
Als SPD-Stadtrat Joachim Schmidl fragte, ob die Verwaltung sich um einen Kompromiss bemüht habe, hielt der OB mit seinem Ärger nicht hinter dem Berg. Man habe sich mit kaum einem anderen Bauvorhaben so intensiv auseinander gesetzt wie mit diesem, ernte aber beim Investor „völlige Uneinsicht.“ Es sei „beklemmend, wie man hier mit seinem Eigentum und der Reinigungspflicht umgeht“, fand der OB klare Worte. Unterstützt wurde er von Ulrike Schneider (Zukunft./ödp), Robert Striesow (Linke) und Johannes Petersen (SPD). „Eigentum verpflichtet“, betonte Robert Striesow, „man darf es nicht verdrecken lassen und bekommt das Gefühl, dass es mit Absicht geschieht.“ Ulrike Schneider verwies auf den Kompromiss von Dag Schröder. Es gebe aufgrund der Kriegsschäden sehr wenige Baudenkmäler in der Innenstadt. Diese müsse man unbedingt erhalten.
Der OB und der Ordnungsreferent wiesen explizit darauf hin, dass der Beschluss pro Bauantrag rechtswidrig sei. Was die Mehrheit des Gremiums nicht hinderte, sich für den Bauantrag auszusprechen. Das Prozedere ist nun wie folgt: Der Bauausschuss wird sich noch einmal mit dem Bauantrag beschäftigen, um unter Umständen seinen Beschluss zu revidieren. Tut er dies nicht, ist der Stadtrat gefragt. Bleibt es auch hier dabei, den Bauantrag so zu genehmigen, ist der OB gezwungen, die Regierung von Unterfranken den Beschluss prüfen zu lassen. Die Verwaltung ist sich sicher, dass sich auch die Regierung gegen die Planung aussprechen wird.
Wenn der Investor nicht auf den vorgelegten Kompromiss eingeht, bleibt der Zustand vorerst wie er ist.